Ein Mitarbeiter im Hamburger Apple Store fühlte sich von den Kameras in den Läden dauerüberwacht. Im Zuge seiner Kündigung ist er daher gerichtlich gegen den iPhone-Hersteller vorgegangen – jetzt muss Apple zahlen.
Bereits im November 2013 hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Kameraüberwachung in den Mitarbeiterräumen als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet. Vorausgegangen war eine Klage eines ehemaligen Technikers, der in von Kunden abgeschirmten Räumen Apple-Produkte reparierte. Sowohl dort als auch in den Pausenräumen und Büros des Managers hat Apple Kameras angebracht, die stets auf den Arbeitsplatz gerichtet waren.
Apple sieht das als Notwendigkeit, um gegen Diebstahl der eigenen Produkte vorzugehen. Datenschützer argumentieren aber mit dem Grundgesetz. Durch die Kameras würde ein psychischer Anpassungsdruck auf die Mitarbeiter ausgeübt. Diese Einschränkung ließe sich nicht mit dem Gesetz vereinbaren, heißt es letztendlich auch in dem Urteil. Dokumente, die ZEIT Online vorliegen, sollen bestätigen, dass Apple seine Mitarbeiter bewusst filmt.
Gegen das Urteil vom November 2013 hatte Cupertino zwar Berufung eingereicht, diese aber kurz vor dem Prozess wieder zurückgezogen. So muss Apple Germany GmbH dem Mitarbeiter 3.500 Euro Schmerzensgeld überweisen. Eine Summe, die dem Konzern beileibe nicht wehtut.
Mittlerweile wurden die Kameras in den Mitarbeiterräumen des Hamburger Stores etwas verstellt, sodass nicht mehr der Arbeiter direkt gefilmt wird. Das bestätigen Überprüfungen von Datenschützern, die sehen, dass sich etwas bewegt. Doch in anderen Store weltweit ist die Dauerüberwachung der Mitarbeiter noch gängige Praxis, so die Kritiker. Um wirklich etwas dagegen tun zu können, müsste aber jeder einzelne Angestellte klagen.
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