Wir haben in der vergangenen Woche bereits die AGBs von Niantic, dem Macher hinter Pokémon GO, untersucht und mit euch die Kritikpunkte diskutiert. Insbesondere die Datensammelwut und die unbehelligte Weitergabe der Informationen an Dritte machen das gehypte Spiel zu einem Albtraum für Datenschützer. Jetzt meldet sich auch die Verbraucherzentrale Bundesverband zu Wort.
Und die versteht keinen Spaß: Die VZBV mahnt Niantic wegen Verstoß gegen geltendes Recht ab. Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verband meint:
Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.
In der Kritik stehen insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung bis zum 9. August ab, droht ein Klageverfahren.
Die Verbraucherzentrale schreibt unter anderem, dass es nicht möglich ist, das Spiel anonym zu nutzen. Standortdaten und Mailadresse müssen zwangsweise abgegeben werden, heißt es. Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des VZBV deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. Besonders kritisch: Personenbezogene Daten können nach Ermessen von Niantic an private Dritte einfach so weitergegeben werden.
Pokémon GO bald vom Markt?
Sollte der Verbraucherverband mit seinen Forderungen erfolgreich sein, so könnte es sein, dass Niantic, das zu Teilen Verbindungen zu Google und Nintendo aufweist, das Spiel in Deutschland einfach vom Markt nimmt, anstatt die Änderungen durchzuführen. Dies würde anlässlich des immer noch anhaltenden Hypes für einen großen Aufschrei sorgen. Noch immer steht Pokémon GO auf Platz 1 der deutschen App-Charts.
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