In den USA herrscht ein regelrechter Streamingkrieg, der im Herbst 2025 seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte: Netflix kündigte an, Warner Bros. für über 80 Mrd. US-Dollar zu kaufen, dann stieg Paramount in den Ring und konnte sich schlussendlich den Zuschlag für deutlich über 100 Milliarden US-Dollar sichern. Doch der Deal steht nun überraschend auf wackeligen Füßen – eine US-Richterin untersagt den Deal mit einer einstweiligen Verfügung.
Zu große Marktmacht
Die klagenden Staaten sehen durch den 110-Milliarden-Dollar-Zusammenschluss den Wettbewerb im Film- und Fernsehmarkt in Gefahr. Kinos, Kabelanbieter und am Ende auch die Zuschauer würden darunter leiden, so die Argumentation. Nachdem beide Unternehmen eine freiwillige Verschiebung ablehnten, zogen die Staatsanwälte vor Gericht – mit Erfolg. Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta sprach von einem „entscheidenden ersten Erfolg“ und machte klar, dass man die Fusion dauerhaft zu Fall bringen will.
Paramount sieht das naturgemäß anders: Der Zusammenschluss schaffe einen schlagkräftigeren Gegenspieler für Netflix und Amazon, während neue Konkurrenten wie Amazon MGM oder das aufstrebende Studio A24 den Markt längst aufgemischt hätten. Auch der strukturelle Niedergang des Kabelfernsehens spreche für sich. Die Richterin ließ das vorerst nicht gelten – Vorteile im Streaming könnten Nachteile in anderen Märkten nicht einfach wegrechnen.
Grünes Licht aus Washington – aber mit Beigeschmack
Pikant: Laut Wall Street Journal hatte die Führung des US-Justizministeriums den Deal freigegeben, bevor die eigenen Kartellrechtsjuristen überhaupt eine Empfehlung abgeben konnten. Intern tendierten die Fachjuristen dazu, eine Klage zu empfehlen – und wurden von der Entscheidung offenbar kalt erwischt. Das wirft Fragen auf, die weit über diesen einen Fall hinausgehen.
Die Zeit wird knapp für Paramount
Für Paramount wird es nun eng. Das Unternehmen hat den Warner-Bros.-Aktionären eine Ausgleichszahlung von mehr als 600 Millionen Dollar pro Quartal zugesagt, falls der Deal nicht bis Ende September 2026 abgeschlossen ist. Eine einstweilige Verfügung ab dem 3. August könnte diesen Zeitplan vollständig kippen – zumal vergleichbare Kartellverfahren Fusionen in der Vergangenheit häufig schon an genau diesem Punkt scheitern ließen. Wie es weitergeht, entscheidet sich in den nächsten Wochen.


