Apple darf grundsätzlich wegen des Vorwurfs der Monopolbildung durch Betrieb des App Stores verklagt werden, das entschied heute der oberste Bundesgerichtshof der USA. Dieses Urteil ist möglicherweise richtungsweisend, ändert an den Tatsachen aber vorerst noch nichts.
Es ist ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, das die obersten US-Richter am heutigen Montag gefällt haben. In einem Verfahren, das schon seit acht Jahren läuft und über dessen letzte Kapitel wir zuvor bereits berichteten, kam die letzte Instanz der US-Justiz nun zu einer Entscheidung und die fällt zum Nachteil von Apple aus: So erklärten die Richter, es sei grundsätzlich zulässig, dass Kunden Apple aufgrund des Vorwurfs der Errichtung eines Monopols durch den App Store verklagen.
App Store macht potenziell die Apps teurer
Bei der Frage musste geklärt werden, ob Apple durch den Betrieb des App Stores und seine Eigenheiten den freien Wettbewerb verletzt. Dies sei der Fall, da Apple einerseits keine alternativen App Stores für iOS zulasse und andererseits an der kontrovers diskutierten 30%-Klausel festhält, die bis zu einem Drittel der Einnahmen der Entwickler in Apples Kassen spült.
Die Kläger argumentierten, die Entwickler hätten nur scheinbar die Möglichkeit zur freien Preisgestaltung, da die Endkundenpreise auf jeden Fall höher als nötig ausfallen, dieser Auffassung folgten nun die obersten Bundesrichter.
Apple hatte weiter ausgeführt, würde das Gericht die Klagen zulassen, könne eine Flut an Prozessen über die Gerichte hereinbrechen. Dies hielten die Richter in ihrer Urteilsbegründung zwar für grundsätzlich möglich, wichen aber dennoch nicht von ihrer Linie ab. Dennoch sagt das Urteil nichts über die Zulässigkeit der Klauseln zum Betrieb des App Stores, es regelt nur die Möglichkeit, überhaupt Klagen aufgrund eines Monopolvorwurfs gegen Apple anzustrengen.
Es ist damit zu rechnen, dass genau dies nun vielfach geschehen wird, mit ebenso ungewissem wie wohl weit in der Zukunft liegendem Ausgang.
13 Gedanken zu „Nackenschlag für Apple: Oberstes US-Gericht erklärt Klagen aufgrund von App Store-Monopol für zulässig“
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