Amazon Prime gilt seit Jahren als eines der erfolgreichsten Kundenbindungsprogramme im Onlinehandel. In Deutschland ist das kostenpflichtige Abo seit 2007 verfügbar und bot lange Zeit hauptsächlich einen Vorteil: kostenlosen und schnelleren Versand. Im Laufe der Jahre wurde Prime stetig erweitert, unter anderem durch das Streaming-Angebot Prime Video, das 2014 hinzukam.
Sammelklage ist nun offen
Im Fokus einer aktuellen Sammelklage steht nun die Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022. Damals erhöhte Amazon den Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält diese Anpassung für rechtswidrig und hat deshalb eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich betroffene Kundinnen und Kunden jetzt anschließen können.
Der Vorwurf: Amazon habe den Preis einseitig erhöht, ohne die nach deutschem Recht erforderliche ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Zwar informierte der Konzern im Juli 2022 per E-Mail über die anstehende Preisanhebung ab September, doch aus Sicht der Verbraucherschützer reicht ein bloßer Hinweis nicht aus. Die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige Verbraucher unangemessen. Zwei Gerichte haben diese Rechtsauffassung bereits bestätigt haben, Apfelpage berichtete
Zu viel gezahlte Beträge sollen zurückgefordert werden
Ziel der Sammelklage ist es, zu viel gezahlte Prime-Beiträge zurückzufordern. Die mögliche Rückerstattung liegt – abhängig von der Laufzeit des Abos – im mittleren zweistelligen Eurobereich. Teilnehmen können alle, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 26. Juli 2022 bestand und die ab September 2022 oder zum nächsten Abrechnungszeitpunkt den höheren Preis zahlen mussten. Ein Online-Fragebogen prüft zunächst die Teilnahmeberechtigung, anschließend ist eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesjustizamt erforderlich.


