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„Mit Apple anmelden“: Macht das Feature bei jeder App Sinn?

Apple hatte bereits zum 1. Juli 2020 für alle iOS Apps eingeführt, dass jede App, die mindestens einen anderen Login-Dienst wie „Mit Google anmelden“ oder „Mit Facebook anmelden“ verwendet zwingend auch die Option „Mit Apple anmelden“ als Alternative enthalten muss. Bei der jeweiligen Anmeldung genügen dann die Eingabe der Apple ID Mailadresse und das Passwort, um die jeweilige App nutzen zu können.

Alternativ können App-Entwickler sich auch dafür entscheiden, gar keinen der Login-Dienste zu verwenden. Das ist zum Beispiel bei den meisten Bank Apps der Fall, da hier immer noch ein Ausweisdokument zur endgültigen Anmeldung und Verifizierung von Identität sowie Alter erforderlich ist.

Der Login-Dienst soll aber auch für Android-basierte Apps zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Nutzer eines Android Handys auch mindestens ein Gerät von Apple parallel besitzen. Mehr als fair könnte man meinen. Es stellt sich allerdings schon die Frage, was Apple mit den Daten der App-Nutzer veranstalten möchte.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die App-Nutzer?

Das neue Login-Angebot von Apple ist eine weitere Alternative zu den oft schon bestehenden Anmeldeverfahren mit Facebook oder mit Google. Ab dem zweiten Login in einer App ersparen sich Nutzer das lästige eingeben des Benutzernamen und des Passworts. Den Luxus der leichteren Registrierung zum Nutzen einer App zahlen die App- Nutzer jedoch in der Regel mit ihren Daten. Apple will es jedoch anders machen.

Das Unternehmen hat versprochen, mit der Nutzung dieses SSO (Single Sign On) keine weiteren Daten zu erheben beziehungsweise das Nutzerverhalten zu verfolgen, also auch keine Profile der Nutzer anzulegen. Den Nutzern soll darüber hinaus ermöglicht werden, ihre als Apple ID hinterlegte E-Mail-Adresse vor den Drittanbietern zu verbergen.

Hierzu bietet der Apple Login die Möglichkeit, eine Einmal-E-Mail-Adresse bei Apple anzulegen, die nur für diese einen betreffende App, in der sich der Nutzer anmelden möchte gilt. Alle späteren Nachrichten an diese „Anmelde-E-Mail“ leitet Apple dann später automatisch an die E-Mail-Adresse der Apple ID weiter, sodass Nutzer nicht jedes Mal erst mehrere Postfächer durchsuchen müssen. Bei anderen Ökosystemen, beispielsweise auf Geräten mit Android oder Windows als Betriebssystem muss jedoch die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden.

Sind wirklich alle iOS-App betroffen?

Unklar bleibt zum Beispiel etwas, wie es sich bei bereits installierten Apps verhält, die bislang nur die zwei anderen Login-Dienste von Google und Facebook verwendeten. Bedeutet das, wenn sich der Nutzer beispielsweise aus einem Browser-Spiel ausgeloggt hat und sich wieder mit Google einloggen will, dass er erst ein Update seiner App vornehmen muss?

Oder anders gefragt, sind die Entwickler von Apps, die bereits auf vielen Geräten installiert sind nun verpflichtet, quasi über Nacht ein Update bereit zu stellen oder gilt die Verpflichtung, den Log In mit der Apple ID bereitzustellen nur für neu auf den Markt kommende Apps oder sowieso fällige Updates? Hier sollte sich Apple ein wenig genauer ausdrücken, wie wir finden.

Wie bei den bereits angesprochenen Bank- oder Casino Apps – von denen z.B. auf CrushingCasinos eine gute Auswahl zu finden ist – bei denen unter anderem das Alter der Nutzer darüber entscheidet, ob überhaupt eine Anmeldung erfolgen kann, bringt der Anmeldedienst mit der Apple ID oder auch mit Google oder Facebook ebenfalls wenig Vorteile, da zusätzlich noch weitere persönliche Daten und auch ein Ausweisdokument übersandt werden müssen, um sich überhaupt anmelden zu können.

In diesen Bereichen werden weiterhin jede Menge App-Anbieter auf das Angebot, Login In Dienste in ihre App einzubinden, verzichten wollen, da außerdem auch zusätzliche Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen.

Die Anmeldung und Übertragung der persönlichen Daten muss hier über besonders gesicherte Gateways erfolgen. Daher wird in der Regel mittlerweile auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet.

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Toni Ebert
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