In einem wichtigen Rechtsstreit gegen die Vereinigten Staaten von Amerika konnte Microsoft einen wichtigen Sieg für die Branche und für den Datenschutz im Allgemeinen erringen. Der Konzern bietet Kunden außerhalb der USA schon seit längerem an, die Daten zum besseren Schutz außerhalb der USA zu speichern.
Ende 2013 erließ ein New Yorker Gericht einen Durchsuchungsbeschluss gegen Microsoft. Der Konzern wurde verpflichtet, die E-Mails eines Kunden herauszugeben, der des Drogenschmuggels verdächtigt wurde. Grundlage dafür ist der Stored Communications Act U.S.C. nach § 2701. Microsoft übergab jedoch nur den Teil der Daten, die auf US-Servern gespeichert worden waren. Weitere E-Mails von einem Server in Irland behielt der Konzern ein. Im Mai 2014 wurde der Anbieter jedoch auch zur Herausgabe der außerhalb der USA gespeicherten Daten verurteil und ging daraufhin in Berufung. Seitdem stritt man um die Reichweite des Gesetzes.
Microsoft begann seinen Einspruch mit einem hypothetischen Gegenbeispiel: Würde man das Gesetz so auslegen, wie das Gericht es tat, könnte sich die Deutsche Polizei bei Ermittlungen gegen die Deutsche Bank auch Dokumente eines US-Journalisten aus einem Safe der US-Niederlassung der Bank aushändigen lassen. Microsofts Anwalt, Joshua Rosenkranz, formulierte es so: „Wenn wir das mit ihnen machen können, dann können sie es mit uns machen. Wir würden durchdrehen, wenn China das mit uns täte.“
Staatsanwalt Justin Anderson führte dagegen an, als US-Konzern unterläge Microsoft ausschließlich den Gesetzen der USA. Staaten hätten die Rechtsgewalt über ansässige Unternehmen und könnten Sie daher zur Herausgabe von Beweismitteln zwingen.
Die Haltung des Konzerns wurde von 28 weiteren US-Unternehmen, darunter auch Apple, den Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) sowie von der irischen Regierung und dem grünen EU-Abgeordneten Jan-Philipp Albrecht unterstützt.
Gestern entschied das Berufungsgericht nun endlich zu Gunsten von Microsoft. Richterin Susan Carney vertrat die Auffassung, dass sich das Gesetz aus dem Jahr 1986 ausschließlich auf Daten beschränkt, die innerhalb der USA gespeichert sind. Das Hauptziel des Gesetzes läge außerdem im Schutz persönlicher Daten vor dem willkürlichen Zugriff der Regierung. US-Unternehmen können demzufolge nicht gezwungen werden, Daten herauszugeben, die in anderen Ländern gespeichert sind. Aufgrund der ursprünglichen Weigerung, die Daten herauszugeben, war Microsoft außerdem wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden. Diese Entscheidung wurde ebenfalls aufgehoben.
(Bild: StockStudio, Shutterstock)
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