Selfies mit dem ausgefüllten Stimmzettel in der Hand haben sich bei der letzen Wahl in den USA zu einem regelrechten Trend entwickelt. Auch zahlreiche Prominente wie der Sänger Justin Timberlake oder der Sohn des amtierenden US-Präsidenten Eric Trump schlossen sich dem illegalen Trend an. Bis zur Bundestagswahl im September könnte ein entsprechendes Verbot auch in Deutschland folgen.
Superwahljahr
Das Jahr 2017 wird oft als Superwahljahr bezeichnet: Auf die Wahl von Frank-Walter Steinmeier (SPD) zum neuen Bundespräsidenten folgen in diesem Jahr drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl.
Die Landtagswahlen im Saarland im März sowie in Schleswig-Holstein und vor allem im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen werden als Vorboten für die Bundestagswahl gesehen. Kann die AfD ihre Erfolgsserie fortsetzen? Kehrt die FDP wieder in die Landtage zurück? Verliert die Piratenpartei auch noch ihre letzten Mandate? Und kann sich die Kanzlerin gegen den neuen Kanzler-Kandidaten Martin Schulz von der SPD behaupten?
Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 werden Schätzungen zufolge rund 51,5 Millionen Bürger wahlberechtigt sein. Damit ist sie gegenüber der letzten Wahl im Jahr 2013 um etwa 400.000 Wähler gesunken. Unter den Wahlberechtigten befinden sich etwa 3 Millionen Erstwähler, die seit der letzten Wahl volljährig geworden sind.
Selfie-Verbot
Bis es jedoch so weit ist, will das Bundesinnenministerium den Paragrafen 56 der Bundeswahlordnung um einen Punkt erweitern, der es verbietet, in der Wahlkabine Selfies aufzunehmen, berichtet der Spiegel.
Mit der steigenden Beliebtheit von Fotohandys und Plattformen wie Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter haben sich Wahl-Selfies zuletzt in den USA zum neuen Trend entwickelt. Dort ist die Frage eine Sache der einzelnen Bundesstaaten: In einigen ist das Fotografieren in der Wahlkabine erlaubt, in anderen drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 Dollar. Die New York Times druckte vor der Wahl eigens eine Liste mit den Regelungen der einzelnen Staaten.
Doch der Artikel erreichte anscheinend nicht jeden: Pop-Sänger Justin Timberlake, der für die Wahl extra in die Heimat nach Tennessee geflogen war, wollte mit seinem Posting vermutlich nur seine Fans motivieren, ebenfalls an der Wahl teilzunehmen. In Tennessee verstoßen solche Bilder jedoch gegen das Gesetz. Auch Eric Trump, Sohn des mittlerweile amtierenden US-Präsidenten, twitterte – ganz der Vater – seine Entscheidung direkt aus der New Yorker Wahlkabine, ohne lange darüber nachzudenken. Doch solche Aufnahmen sind auch in New York nicht erlaubt. Beide hatten ihre Beiträge wieder gelöscht, kurz nachdem diese öffentlich thematisiert wurden. Konsequenzen gab es bislang noch nicht.
Auch in Deutschland gab es bereits Kritik an Aufnahmen aus der Wahlkabine: Im Jahr 2011 dokumentierte ein Abgeordneter der Grünen, dass er vereinbarungsgemäß einem CDU-Mann seine Stimme in der Wahl um den Präsidenten des Stuttgarter Landtages gegeben hatte.
„Zum Schutz des Wahlgeheimnisses“ will das Bundesinnenministerium nun noch vor der Bundestagswahl einen entsprechenden Punkt in die Wahlordnung aufnehmen, dass in der Wahlkabine „nicht fotografiert oder gefilmt werden darf.“ Wer dem zuwider handelt, könnte vom Wahlvorstand von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden.
Das Wahlgeheimnis ist in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben und wird im Bundeswahlgesetz (Paragraf 33) näher geregelt:
„Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.“
In den USA regte sich bereits Widerstand gegen solche Verbote. Beispielsweise unterstützte das soziale Netzwerk Snapchat in New Hampshire eine Klage gegen das „Wahl-Selfie“-Verbot. Es sei eine moderne Variante, wie insbesondere junge Wähler am politischen Prozess teilhaben könnten. Nachdem ein US-Gericht der Klage im September stattgab, sprachen Snapchat-Vertreter von einem „Sieg für die freie Meinungsäußerung im digitalen Zeitalter.“
Fraglich ist auch, wie ein entsprechendes Verbot kontrolliert werden kann, da die Wahlkabinen eben zum Schutz der Wahlfreiheit vor neugierigen Blicken abgeschirmt sind.
12 Gedanken zu „Kommt bald das Selfie-Verbot in der Wahlkabine?“
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