Im Rahmen des iTunes-Kartell-Verfahrens, welches letzte Woche begonnen hat, wurde nun auch eine Videoaufzeichnung von dem verstorbenen Apple Mitgründer Steve Jobs als tauglicher Verfahrensgegenstand zugelassen. Die knapp zwei Stunden lange Aufnahme wurde ungefähr ein halbes Jahr vor dem Tod von Steve Jobs aufgezeichnet. Die eidesstattliche Aussage ist Verfahrens-relevant und beinhaltet unter anderem eine Stellungnahme zu dem umstrittenen DRM-Schutz „Fairplay“. Zudem bezeichnete Jobs den Ausschluss von Wettbewerbern als „Kollateralschaden“.
Einem aktuellen Bericht von The Verge zufolge haben die Associated Press, Bloomberg und CNN am Montag angefragt, das Tape mit den Aufzeichnungen zu erhalten um einzelne Sequenzen ausstrahlen zu können. Apples Anwalt Jonathan Sherman ist sprachlos. Er kann nicht glauben, dass die Presse der Welt einen „toten Mann“ zeigen möchte. Steve Jobs ist in diesem Video bereits sehr stark erkrankt und abgemagert. Das ruft bei den Angehörigen und auch Konzerninternen sowie bei den Anwälten große Emotionen hervor. Das Material sollte daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Medienvertreter sehen das allerdings anders.
Da die Aufnahmen jedoch nicht als Beweis zugelassen wurden, sehen Apples Anwälte keinen Grund dafür, das Material an die Presse weitergeben zu müssen. Die Vorsitzende Richterin Yvonne Rogers glaub vorerst nicht an eine zeitnahe Veröffentlichung des Videomaterials, allerdings möchte sie die Argumente beider Parteien miteinander abwägen. Die Medien-Vertreter, die bis zum Ende der Woche Zugang zu dem Video haben, wollen noch weitere Argumente sammeln die für eine Ausstrahlung des Videos sprechen. Währenddessen überprüfen Apples Anwälte eine neue Gruppe von Klägern, nachdem die vorherige Gruppe Anfang der Woche vom Verfahren ausgeschlossen wurde.
[via 9to5Mac]
5 Gedanken zu „iPod-Monopol-Klage: Apple möchte Ausstrahlung von Steve Jobs Video vermeiden“
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