18. September 2015

Michael Kammler

iOS 9: „In der Nähe“-Funktion ist nicht für Deutschland vorgesehen

Apple teasert auf der hauseigenen Website die Neuerungen des umfangreichen iOS 9 Updates. Nach wie vor listet der Konzern auch die „In der Nähe“-Funktion auf der deutschen Website. Diese ist laut Apple jedoch gar nicht für Deutschland gedacht.

ios-9-intelligenz

Obwohl Apple die neue Funktion, die interessante Orte in der Umgebung schnell ausfindig machen soll, auch auf der deutschen Website hervorhebt, zeigt der Blick auf die Support-Seite, dass lediglich China und die USA von dem neuen Feature profitieren sollen. Denkbar ist, dass die Inhalte nach und nach weiter ausgeweitet und eines Tages auch hierzulande ausgerollt werden.

Potentielle Treffer der neuen „Nearby“-Funktion werden bei der aktuellen iOS 9 Suche bisher nicht angezeigt. Die Unterstützung lässt also noch auf sich warten. Mit Hilfe des neuen Features kann man spannende und sehenswerte Orte in der Nähe anzeigen lassen. Die Fundstücke werden dann jeweils in der iOS Karten App und auch auf dem neuen Suchbildschirm visualisiert. Wann Apple das Feature auch hierzulande frei gibt, ist bisher noch nicht bekannt.

30 Gedanken zu „iOS 9: „In der Nähe“-Funktion ist nicht für Deutschland vorgesehen“

  1. War in der Beta da und hat meistens ziemlichen Unsinn vorgeschlagen. In China schlägt es gerne Parken und Banken vor. Das macht Sinn ist aber bei Parken in China eher Glückssache…
    • Zitat: „und ggf. Betrug“ Wenn man von Rechtswissenschaften keine Ahnung hat, sollte man Wörter wie „Betrug“ nicht verwenden. Danke!
      • Wo wird denn mit iOS 9 und dieser Funktion geworben. iOS ist ein „kostenloses“ Betriebssystem von Apple. Du gibst also explizit kein Geld für die Software aus nur für die Hardware. Jemanden des Betruges zu bezichtigen ist allerdings strafbar.
      • Hans da hat Jo doch recht, den zum einen bezichtigt er niemanden, sondern ‚gibt zu bedenken‘ was unter der Meinungsfreiheit erlaubt ist und zum anderen wirbt das Unternehmen tatsächlich durchaus mit Leistungen die nicht verfügbahr sind (oder sein werden)? und da ist es rechtlich unbedeutend ob die vertragliche Leistung kostenfrei ist oder nicht zumal ein Bundelvertrag im Raum steht?. Ich find es richtig das jemand im Forum sagt wie er darüber denkt?. Das ist kein Apfelmusbeitrag das ist angebrachte Kritik zu einem kritischen Artikel. Wie schwierig rechtliche Beurteilungen im Detail sind kann dir sicher jeder Richter sagen?. ich finde es demokratisch über Verbraucherecht zu diskutieren und möchte hiermit auch nicht jemanden belehren – auch wenn das beim ersten lesen so erscheinen mag.? Ich jedenfalls würde mich freuen wenn Apples Entscheidung nicht von Dauer ist. ?
      • Danke für den Link Jo, aber ich bin selber Jurist. Wenn überhaupt, dann könnte hier ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Alles andere ist abwegig und nicht im entferntesten Vertretbar. Spätestens beim voluntativen bzw. kognitiven Element des Vorsatzes wird es schwer. Das hat auch nichts damit zu tun, dass jemand seine Meinug sagt. Das darf natürlich jeder, auch wenn es, Quatsch ist, wie von Jo.
      • @ basti wusste garnicht dass auch das Wort Kognition im rechtswissenschaftlichen Bereich gebraucht wird. Könntest du hierauf genauer eingehen? Würde mich wirklich interessieren. :D
  2. Apple kann es sich halt erlauben! Die Fanbase kauft und konsumiert ja trotzdem fröhlich weiter die Produkte. Das Unternehmen von damals das echt innovative Ideen verwirklichen konnte ist leider nicht mehr vorhanden.
  3. Oh, wie schlimm! Oh, wie böse!!: da nehme ich mir ein iPad für eine Funktion, welche mein viel handlicheres Garmin-Navi erheblich schneller und besser beherrscht. Jedem das Seine …
    • Eher auch nicht für ein iPad als für das iPhone. Wer hat schon ein Garmin und will dies ständig rumschleppen. Ich finde es ärgerlich und auch unverständlich warum nur China.

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