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Gericht weicht Handy-Verbot am Steuer auf

Richter nehmen es schon von Berufs wegen sehr genau mit der Sprache. Dieser Umstand führte jetzt dazu, dass ein Gesetz aufgeweicht wurde. Es geht um Handys am Steuer.

Hält ein Autofahrer das Handy während der Fahrt in der Hand, muss er zahlen. So war bisher die allgemeine Auffassung des § 23 StVO. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart stellt diese Auffassung nun in Frage.

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Hält ein Autofahrer das Handy in der Hand, obwohl dies nicht zwingend notwendig ist, so muss der Fahrer künftig kein Bußgeld zahlen. Das Entschied das Gericht am 25. April 2016 in einem konkreten Fall:

Ein Autofahrer hatte sich damit verteidigt, sein Handy verbinde sich automatisch mit der Bluetooth-Freisprecheinrichtung. Er sei während eines laufenden Telefonats losgefahren und habe vergessen, das Telefon aus der Hand zu legen. Telefoniert habe er während der Fahrt aber nur über die Freisprecheinrichtung.

Nach Auffassung der Richter erfüllt dies nicht den Tatbestand der unerlaubten Handynutzung, schreibt der Anwalt Udo Vetter. Das Handy sei in diesem Fall nämlich unabhängig vom Telefonat in der Hand des Fahrers gewesen.

Gesetzestext geändert

Grund für den nun erforderlichen „inneren Zusammenhang zwischen dem Aufnehmen oder Halten des Telefons und der Telefonnutzung“ ist eine formale Änderung im Gesetzestext. Im Jahr 2013 wurden alle Formulierungen mit „Fahrzeugführer“ durch „Wer ein Fahrzeug führt…“ ersetzt, um geschlechtsneutraler zu wirken.

So wurde aus…

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

…der Text:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Insbesondere die Formulierung „muss“ impliziert, dass es einen Grund geben sollte, durch den der Fahrer oder die Fahrerin das Handy in der Hand hält. Diesen gab es im vorliegenden Fall jedoch nicht. Die Entscheidung eröffnet ganz neue Verteidungsmöglichkeiten für Betroffene.

Damit ist die tat­be­stand­li­che Bedingung, wo­nach hier­für das Mobiltelefon „auf­ge­nom­men oder ge­hal­ten wer­den muss“ dem Wortlaut nach je­den­falls nicht er­füllt. Dem steht nicht ent­ge­gen, dass der Betroffene das Mobiltelefon tat­säch­lich in der Hand ge­hal­ten hat. Dies hat sich vor­lie­gend ge­rade nicht auf den Kommunikationsvorgang aus­ge­wirkt. Das Halten des Geräts be­grün­det des­halb über den Telefonvorgang hin­aus kein re­le­van­tes ei­gen­stän­di­ges Gefährdungspotential.

Bild: Shutterstock / Africa Studio

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Robert Tusch
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26 Kommentare zu dem Artikel "Gericht weicht Handy-Verbot am Steuer auf"

  1. Pascal 6. Mai 2016 um 14:15 Uhr ·
    krass?
    iLike 8
  2. o.wunder 6. Mai 2016 um 14:18 Uhr ·
    Das ist aber nun mal eine ganz dumme Ausrede. Wer eine Freisprecheinrichtung hat, der sollte das Handy jederzeit irgendwo ablegen können.
    iLike 8
  3. Segafredo 6. Mai 2016 um 14:18 Uhr ·
    Wer ein Fahrzeug führt darf aus einer Flasche während der Fahrt nicht zum Mund führen, wenn er hierfür die Flasche in der Hand gehalten werden muss, es sei denn die Foasche wird mittels Bluetooth geöffnet und an den Mund geführt…
    iLike 33
    • captain 6. Mai 2016 um 14:34 Uhr ·
      Essen und Trinken während der Fahrt ist nicht verboten.
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      • Segafredo 6. Mai 2016 um 19:15 Uhr ·
        Ach was ?
        iLike 6
      • Kusay 6. Mai 2016 um 19:43 Uhr ·
        Und du hast die Ironie nicht verstanden
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  4. Segafredo 6. Mai 2016 um 14:19 Uhr ·
    Sorry for Freibschehleär. ?: darf eine Flasche… Wenn hierfür…
    iLike 0
  5. Apfelschorsch 6. Mai 2016 um 14:50 Uhr ·
    Wer ein Handy bei der Fahrt in der Hand hält sollbestraft werden .
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    • Oppa 6. Mai 2016 um 17:32 Uhr ·
      Wer raucht auch!
      iLike 24
      • Wolfgang 8. Mai 2016 um 16:18 Uhr ·
        Dann müsste alles verboten werden. Mit der frau auf dem beifahrersitz reden, streiten etc. Rauchen, essen ,trinken. Radio bedienen. In den rückspiegel schauen. Mit finger in der nase bohren. Eine hand vom lenkrad nehmen. Aufs navi schauen. Nach mädchen mit kurzen röckchen schauen, also kurze röcke verbieten. Nach verkehrsschilder schauen. Blinker bedienen. Sonnenblende herunterklappen. Lüftung bedienen. Gangschaltung bedienen. Auf den tacho schauen.
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  6. Theo 6. Mai 2016 um 15:18 Uhr ·
    Wer ein Auto fährt,sollte auch einen Waffenschein haben , was nicht verlangt wird
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  7. Zauber1000 6. Mai 2016 um 15:26 Uhr ·
    Dann darf aber in der Zukunft auch keine Zigarettenschachtel wärend der Fahrt genommen werden umsich eine Zigarette rauszunehmen. Und egal ob mit Feuerzeug oder Zigarettenanzünder, kurz hinschauen , um sie anzuzünden muß man auch. Auch die Befiehnung des Radios , um zusehen welcher Sender eingestellt ust, lenkt die Aufmerksamkeit für bruchteile von sekunden ab. Aber : Sollte nicht jeder Kraftfahrer verantwortungsvoll sich im Verkehr bewegen ? Es wird immer mehr Vorgeschrieben , Bevormundet usw. Auch wenn ich nicht Rauche oder Telefoniere passieren Unfälle. Auch wenn ich gestresst von der Arbeit komme und gewissen Ärger über Steuererhöhungen mich gedanklich ein wenig ablenken, können Unfälle passieren , die ich Verantworten muß. Deswegen wird keine Steuererhöhung zurückgenommen und es auch noch nicht denArbeitgebern per Gesetz vorgeschriebenworden, seinen Mitarbeitern Stress
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    • o.wunder 6. Mai 2016 um 16:37 Uhr ·
      Dummerweise sind die Unfallzahlen, bedingt durch die Nutzung eines Smarphones, zum Beispiel um Nachrichten zu lesen und schreiben, drastisch angestiegen. Insofern machen die Gesetze wirklich Sinn
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      • Segafredo 6. Mai 2016 um 19:21 Uhr ·
        Dann müssen SMS Anzeige im Display des Infotainment Systems / Bordcomputer eines Autos auch untersagt werden. Aber den nehme ich ja nicht in die Hand, aber gelesen wird es trotzdem.
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  8. Zauber1000 6. Mai 2016 um 15:27 Uhr ·
    Zu nehmen, damit er beim fahren nicht abgelenkt is
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  9. rosi0104 6. Mai 2016 um 15:29 Uhr ·
    Also, ich sehe das ganz anders. Ich finde, wenn man unbedingt erreichbar sein muss, kann man die Bluetooth-Geschichte v o r Fahrtantritt erledigen, und nur telefonieren, wenn notwendig. Ansonsten gehört das Smartphone in die Tasche. Die Zahl derjenigen, die wegen Ablenkung vom Fahren ihr Leben verlieren, steigt. Es kann nicht angehen, dass man als Fahrzeugführer nicht auf die Smartphonenutzung während der Fahrt verzichten kann/will. Das gilt auch für mich selbst, obwohl ich sehr viel mit meinem iPhone mache…?
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  10. Sven 6. Mai 2016 um 15:34 Uhr ·
    Was Handy-Strahlung alles anrichten kann…
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    • Blear 6. Mai 2016 um 17:34 Uhr ·
      Das lag nicht an der Handy-Strahlung Die Handy-Strahlung ist sehr ungefährlich- 10ml Bier ist schädlicher
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      • Kusay 6. Mai 2016 um 19:45 Uhr ·
        Der 2. der den Witz nicht verstanden hat… Hirn einschalten wäre mal sinnvoll Nicht immer nur lesen und ohne Gedanken kommentieren
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  11. Siglinde 6. Mai 2016 um 19:22 Uhr ·
    Darf ich eigentlich einen Block während der Fahrt nehmen, um dann mit dem Bleistift Notizen zu machen..? Zwischendurch muss ich allerdings nochmal den Bleistift im Fußraum suchen, weil er runtergefallen ist…
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    • Stefan 6. Mai 2016 um 22:21 Uhr ·
      Nur, wenn du ihn VOR der Fahrt angespitzt hast.
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    • mak 9. Mai 2016 um 15:18 Uhr ·
      Nein, das darfst du nicht. Denn alles, was zu sehr vom Verkehr ablenkt, ist schon seit Ewigkeiten verboten. Das Unterschreibst du auch beim eEntgegennehmen des Führerscheins, hast also dein Einverständnis gegeben. Das da immer mehr verboten wird, ist Quatsch. Es wird nur immer mehr gegen die altbekannten (Spiel-) Regeln im Verkehr verstoßen, ohne die es letztlich nirgendwo im Leben funktioniert, wenn viele Menschen aufeinander treffen. Dieser Beißreflex so vieler Zeitgenossen „da würde immer mehr verboten” ist Blödsinn und erwächst aus reiner Naivität. Man kann auch wegen zu lauter Musik im Auto Ärger bekommen, der nicht ganz billig ist. Dabei sind doch die meisten Polizisten noch recht zurückhaltend, sonst gäbe es kaum so viele Linksparker in Deutschland, die einem dann immer wieder unerwartet auf der falschen Seite entgegenkommen, weil sie blind losfahren.
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  12. Oliver 6. Mai 2016 um 20:15 Uhr ·
    Hebt doch den Tatbestand ganz auf. Wer sich dann seinen Schädel einrennt ist selber Schuld. Ich möcht dann aber auch kein Geweine hören, wenn es unbeteiligte Dritte erwischt (z.B. Gegenverkehr …).
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    • Volker 7. Mai 2016 um 00:09 Uhr ·
      Tolle Idee… und was ist wenn aber dadurch Unbeteiligte zu Schaden kommen… weil sie gerade den Zebrastreifen überqueren… und irgend ein Honck lieber Whatsapp schreibt anstatt auf den Straßenverkehr achtet…..?!
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  13. Michael 7. Mai 2016 um 10:59 Uhr ·
    Selten so einen Schwachsinn gehört… Vergessen Handy wegzulegen… Und Richter beschäftigen sich damit auch noch… Armes Deutschland… Unfallzahlen sind gestiegen und ich sehe immer wieder auf der Autobahn fahrende Fahrzeuglenker die die gesamte Breite ihrer Fahrspur -teilweise auch noch die rechts und links daneben befindliche Spur- benötigen, mit Handy in der Hand.
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  14. Ronson 7. Mai 2016 um 19:46 Uhr ·
    …geht es um „Handy“ oder auch um iPhone? ?
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