Die Deutsche Telekom hat in der Streitfrage um die Zulässigkeit von StreamOn heute vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Tarifoption in einem nun veröffentlichten Urteil als nicht vereinbar mit geltendem Recht erklärt. Die beschwerdeführende Bundesnetzagentur kann den Dienst somit nun abschalten lassen.
Kein guter Tag für die Deutsche Telekom: Sie wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie StreamOn auch weiter betreiben darf, doch dieses Ansinnen ist gescheitert.
Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Der Streit um StreamOn kocht schon seit Einführung der Option und war ursprünglich von den Verbraucherzentralen initiiert worden. Dabei geht es im Kern um zwei Probleme, die sie mit ZeroRating-Optionen wie StreamOn haben.
StreamOn verletzt Netzneutralität und EU-Roaming-Richtlinie
Zum einen verlangte zuletzt auch die Bundesnetzagentur als für die Telekommunikation zuständige Regulierungsbehörde, dass die Telekom von ihrer Praxis Abstand nehmen soll, Videostreams auf 480P zu komprimieren. Dieses Vorgehen hatte man von der US-Tochter T-Mobile US übernommen, wo schon seit Jahren so verfahren wird. Die Telekom erklärte hierzu stets, mehr als 480P sei bei einer mobilen Nutzung ohnehin in der Regel nicht notwendig. Einzige Ausnahme ist die Top-Option für Magenta1-Kunden, hier wird eine höhere Auflösung geliefert. Knackpunkt: Bei gebuchtem StreamOn werden alle Videodienste komprimiert, nicht nur Angebote, die bei StreamOn mitmachen. Hier erfolge die Verletzung der Netzneutralität, so die Bundesnetzagentur.
Das andere Problem ist das fehlende Roaming: Wie nun auch das OVG feststellte, muss StreamOn auch im EU-Ausland wie in Deutschland angeboten werden. Die Telekom lehnte das stets mit Verweis auf Kostengründe ab. Anders als oft in solchen Fällen, ist bei dieser Entscheidung nichts zu machen: „Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden.“
Wir haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, wann sie die nun mögliche Abschaltung von StreamOn durchzusetzen gedenkt und bei der Telekom, ob man in Bonn in Betracht zieht, die Forderungen des Regulierers zumindest zeitweise zu erfüllen. Eine Antwort liegt in beiden Fällen noch nicht vor. Auf Twitter erklärte das Social Media-Team der Telekom, man werde alles tun, um StreamOn weiterhin anbieten zu können. Es ist damit zu rechnen, dass die Bundesnetzagentur der Telekom noch eine letzte Frist einräumt, in der sie StreamOn nachbessern kann. Einstweilen bleibt das Angebot also aktiv.
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