Telekom StreamOn und Vodafone Pass - Zusammen gegen die Netzneutralität?

15. Juli 2019

Roman van Genabith

Gericht: StreamOn ist unzulässig und darf in dieser Form nicht weiter angeboten werden

Die Deutsche Telekom hat in der Streitfrage um die Zulässigkeit von StreamOn heute vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Tarifoption in einem nun veröffentlichten Urteil als nicht vereinbar mit geltendem Recht erklärt. Die beschwerdeführende Bundesnetzagentur kann den Dienst somit nun abschalten lassen.

Kein guter Tag für die Deutsche Telekom: Sie wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie StreamOn auch weiter betreiben darf, doch dieses Ansinnen ist gescheitert.

Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Der Streit um StreamOn kocht schon seit Einführung der Option und war ursprünglich von den Verbraucherzentralen initiiert worden. Dabei geht es im Kern um zwei Probleme, die sie mit ZeroRating-Optionen wie StreamOn haben.

StreamOn verletzt Netzneutralität und EU-Roaming-Richtlinie

Zum einen verlangte zuletzt auch die Bundesnetzagentur als für die Telekommunikation zuständige Regulierungsbehörde, dass die Telekom von ihrer Praxis Abstand nehmen soll, Videostreams auf 480P zu komprimieren. Dieses Vorgehen hatte man von der US-Tochter T-Mobile US übernommen, wo schon seit Jahren so verfahren wird. Die Telekom erklärte hierzu stets, mehr als 480P sei bei einer mobilen Nutzung ohnehin in der Regel nicht notwendig. Einzige Ausnahme ist die Top-Option für Magenta1-Kunden, hier wird eine höhere Auflösung geliefert. Knackpunkt: Bei gebuchtem StreamOn werden alle Videodienste komprimiert, nicht nur Angebote, die bei StreamOn mitmachen. Hier erfolge die Verletzung der Netzneutralität, so die Bundesnetzagentur.

Das andere Problem ist das fehlende Roaming: Wie nun auch das OVG feststellte, muss StreamOn auch im EU-Ausland wie in Deutschland angeboten werden. Die Telekom lehnte das stets mit Verweis auf Kostengründe ab. Anders als oft in solchen Fällen, ist bei dieser Entscheidung nichts zu machen: „Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden.“

Wir haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, wann sie die nun mögliche Abschaltung von StreamOn durchzusetzen gedenkt und bei der Telekom, ob man in Bonn in Betracht zieht, die Forderungen des Regulierers zumindest zeitweise zu erfüllen. Eine Antwort liegt in beiden Fällen noch nicht vor. Auf Twitter erklärte das Social Media-Team der Telekom, man werde alles tun, um StreamOn weiterhin anbieten zu können. Es ist damit zu rechnen, dass die Bundesnetzagentur der Telekom noch eine letzte Frist einräumt, in der sie StreamOn nachbessern kann. Einstweilen bleibt das Angebot also aktiv.

23 Gedanken zu „Gericht: StreamOn ist unzulässig und darf in dieser Form nicht weiter angeboten werden“

  1. glaubt ihr man kann dann mit ein bisschen handeln und 5€ mehr oder so auf den echten daten flat tarif wechseln? aktuell zahl ich 59€ im monat und viel fehlt nicht mehr zu dem unbegrenzten tarif 😁
  2. Warum keine „echte“ Datenflat zu einem vernünftigen Preis? Anstatt immer so ein „herumgewurschtel“! Vermutlich lässt sich die Telekom Stream-On von den Anbietern „fürstlich“ bezahlen 🙈
    • Was bringt mir „unbegrenzt“ wenn man teils kein Netzt hat, bzw. es so lahm ist, dass man eh nichts machen kann 🤣
      • Ich habe das neue Freenet Funk (O2 Netz) mal probiert, das ging wirklich nicht. Kaum Netz und die Geschwindigkeit gleich Schneckentempo. Man konnte nicht mal das interne Navi (Karten-App) nutzen. Also O2 zwar gute Preise, aber alles andere als nutzbar.
      • Ich weiß ja nicht, in welchem Umfang du es nutzt. Ich war/bin halt viel unterwegs und damit war ich auf das Netz angewiesen und es war zu 95% grauenvoll. Gott sei dank, hatte ich nebenbei Vodafone auf der eSIM und konnte umswitchen.
  3. Ich habe Magenta Prepaid L und kann unbegrenzt viel surfen. Nur die Geschwindigkeit wird nach 2GB/Monat reduziert.
    • Ja, auf 64k Modem Niveau. Also völlig unnutzbar! Tipp aber von mir, wenn Du auch Festnetz bei dem Laden hast, bekommst Du mal 500mb „obendrauf geschenkt“.
  4. Drecks Land. In Deutschland zahlst dich dumm und dämlich für paar GB Internet. Die 30 Euro für einen 3-4 Gb zahlst in Österreich für 20 gb und wenn du Über 40€ Vertrag hast sogar unbegrenzt. Und hier? Alter alter!!! Deutschland und seine Gesetze und Gerichte. Hier Wirst nur auseinandergenommen mit zahlen!!!
    • Ich wollte nur sagen das es in Österreich schon ab 20€ unbegrenztes Internet mit LTE gibt.Bitte überlege dir das nächste mal ob du nicht vernünftigere Wörter benutzen möchtest.
    • Ich wollte nur sagen, dass es in Österreich schon ab 20€ unbegrenztes Internet mit LTE gibt.Bitte überlege dir das nächste mal ob du nicht vernünftigere Wörter benutzen möchtest.
  5. Ich wollte nur sagen, dass es in Österreich schon ab 20€ unbegrenztes Internet mit LTE gibt.Bitte überlege dir das nächste mal ob du nicht vernünftigere Wörter benutzen möchtest.

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