Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots weitestgehend von den durch die Störerhaftung induzierten Überwachungspflichten befreien.
Das Ganze trifft auch für private und Nebengewerbliche Nutzer zu. Die EU macht bei diesem Thema schon länger Druck und scheint nun das Ziel erreicht zu haben. In Deutschland könnte es also schon bald wirklich offenes WLAN geben.
Sollte sich der angestrebte Gesetzentwurf tatsächlich auch durchsetzen, wäre zudem Schluss mit teilweise abstrusen Abmahnwellen. Allerdings sollte sich die Euphorie noch ein wenig aufgespart werden. Das letzte Wort haben immer noch die Gerichte. Stichwort: Auslegungssache. Es kommt also vornehmlich darauf an, wie „wasserdicht“ der neue Gesetzentwurf zum Betrieb offener WLAN-Hotspots formuliert ist. Werden die Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht, würden wieder jahrelange juristische Auseinandersetzungen folgen und der Traum vom freien WLAN weitergeträumt, statt gelebt, werden. Eine Spiegel Online Quelle soll die Überlegungen der Bundesregierung, die Störerhaftung final abzuschaffen, in Erfahrung gebracht haben.
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