Gegen Google möchte die EU in Kürze Kartellvorwürfe veröffentlichen, die von vier involvierten Rechtsanwälten eingeleitet werden sollen. Die Kartellwächter können somit einen baldigen Termin festmachen.
Bei den Kartellvorwürfen gegen die Google Suche geht es um fünf Punkte, die der Kommission aufstoßen. Besonders wird der Bereich der Shoppingsuche bemängelt, wo Google den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnissseiten systematisch hervorhebt und an besonders sichtbarer Stelle platziere – die Relevanz der Suchergebnisse würde hier nicht berücksichtigt werden. Bereits 2008 wurde dieses Verhalten der Suchmaschine erstmals entdeckt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Tatsache, dass Google zwar deutlich macht, dass es bestimmte Parameter gibt, die sich auf das Ranking verschiedener Preisvergleichsdienste auswirken, diese Parameter jedoch nicht auf das eigene Angebot anwendet. So stehen die Google-eigenen Suchergebnisse meist höher im Ranking als die von Drittanbietern.
Dass die eigenen Angebote der Google-Produktsuche und von „Google Shopping“ innerhalb der letzten Zeit eine deutlich höhere Zuwachsrate verzeichnen konnten, ist ebenfalls Bestandteil des Kartellvorwurfs. Folge seien negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Letzteres wird darauf zurückgeführt, dass Drittanbieter bereits wissen, dass ihr eigenes Angebot dem von Google unterliegen wird und demnach einen geringeren Anreiz für Innovationen erfahren würden.
Die Kommission möchte hinsichtlich des Falles möglichst schnell vorankommen. Google könnte möglicherweise zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verdonnert werden. Im Jahr 2014 sprach man von einem Jahresumsatz von rund 66 Milliarden US-Dollar.
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