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Europäische Kommission

19. Januar 2026

Patrick Bergmann

EU führt mit „RecFishing“ eine zentrale Fang-App für Freizeitangler ein

Mit RecFishing kündigt die Europäische Union erstmals ein zentrales digitales Meldesystem für die Freizeitfischerei an. Künftig sollen Freizeitangler ihre Fänge über eine mobile App erfassen. Ab dem Frühjahr 2026 sind die EU-Küstenstaaten verpflichtet, für ausgewählte Arten und Bestände systematisch Daten aus der nicht gewerblichen Fischerei zu erheben. Ziel ist es, die bislang lückenhafte Datengrundlage zu verbessern und den Einfluss der Freizeitfischerei auf Fischbestände verlässlicher bewerten zu können.

Einheitliche EU-App statt nationaler Insellösungen

Bemerkenswert ist der gemeinsame technische Ansatz. Erstmals setzen mehrere Mitgliedstaaten auf eine zentrale Lösung, die von der Europäische Kommission bereitgestellt wird. Insgesamt 13 Küstenstaaten – darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande – nutzen diese App direkt. Weitere Länder setzen zwar auf eigene Anwendungen, diese sind jedoch an dasselbe zentrale System angebunden.

Alle gemeldeten Fangdaten werden in einer EU-weiten Datenbank zusammengeführt und einheitlich verarbeitet. Damit entsteht erstmals eine vergleichbare und konsistente Grundlage für wissenschaftliche Auswertungen und politische Entscheidungen. Einheitliche Standards sollen zudem Doppelarbeit vermeiden und den administrativen Aufwand für nationale Behörden reduzieren. Für die Forschung ergibt sich dadurch ein deutlich präziserer Überblick über tatsächliche Fangmengen einzelner Arten durch Freizeitangler.

Verzögerungen beim nationalen Rollout

Unklar bleibt bislang die konkrete Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Einführung von RecFishing erfolgt nicht zeitgleich in allen Mitgliedstaaten, sondern abhängig von den jeweiligen Vorbereitungen. Für Freizeitangler bedeutet das eine eingeschränkte Planbarkeit, da derzeit offen ist, wann die App in den einzelnen Ländern tatsächlich verfügbar sein wird. Auch für Deutschland gibt es bislang keinen verbindlichen Starttermin.

Hierzulande liegt die Zuständigkeit bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die die nationale Einführung begleitet und als zentrale Anlaufstelle fungiert. Sobald RecFishing freigeschaltet ist, werden Freizeitangler verpflichtet sein, ihre Fänge digital zu melden. Bis dahin bleibt offen, ab wann die neuen Vorgaben praktisch greifen.

Rechtliche Grundlage und Zielsetzung

Die rechtliche Basis für RecFishing bildet eine überarbeitete Fischereikontrollverordnung, die 2023 vom Europäisches Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen wurde. Mit dem neuen Meldesystem will die EU die Freizeitfischerei stärker in das bestehende Fischereimanagement integrieren und belastbare Daten für eine nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen gewinnen. Für Freizeitangler bedeutet RecFishing damit mehr Transparenz, aber auch zusätzliche Pflichten. Ob der digitale Ansatz im Alltag praktikabel ist, wird sich erst mit dem flächendeckenden Einsatz ab 2026 zeigen.

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