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Europäische Kommission

10. November 2025

Fabian Schwarzenbach

Digital Markets Act: Verbraucherschützer ziehen positives Zwischenfazit

Im Mai 2023 hat die Europäische Union mit den Gesetzen für digitale Märkte (DMA) und Services (DSA) Werkzeuge scharfgestellt, welche die marktbeherrschende Macht amerikanischer Tech-Unternehmen brechen sollen. Über zwei Jahre später kommt es auf Basis dieser Gesetze immer wieder zu Diskussionen zwischen Google, Meta und Apple auf der einen und der EU auf der anderen Seite. Verbraucherschützer sehen in einer Zwischenbilanz überwiegend Vorteile.

Einen entsprechenden Bericht hat der Beuc, der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen nun vorgelegt, in dem die ersten 18 Monate nach Inkrafttreten des DMA analysiert werden. Vor allem die Wahlfreiheit bei standardmäßigen Apps für Browser, E-Mail und Navigation sehen die Verbraucherschützer positiv.

Mehr Freiheit für Verbraucher, aber zu lange Verfahren

Wir berichteten über die Umsetzung Apples, durch eine einmalige Auswahl nach dem Update auf iOS 18.2 einen anderen Standardbrowser als Safari wählen zu können. Mit iOS 18.4 folgten weitere Kategorien wie Navigation, E-Mail, Telefonie, Übersetzung, Kamera, Fotos und Messengerdienste. In all diesen Bereichen werden iPhone-Nutzer dank DMA bei der erstmaligen Nutzung gefragt, welchen Service sie nutzen wollen. Auch das Zulassen von Alternativen zu Apple Pay hebt der Beuc positiv hervor.

Neben Apple müssen unter anderem auch Google und Meta Änderungen implementieren. So ist es etwa nicht mehr zulässig, dass Google zum Erstellen eines Google Accounts eine GMail-Adresse voraussetzt und eben jene bei der Einrichtung eines Android-Smartphones bevorzugt werden.

Auch wenn er Dachverband der europäischen Verbraucherschützer eine positive Bilanz zieht, gibt es durchaus Kritikpunkte. Zum einen werfen sie Apple und Google vor, Lösungen nur unvollständig oder nicht konform zu implementieren, bis es eine finale Einigung mit der Europäischen Kommission gebe. Der Verband fordert deshalb von der EU, Maßnahmen vehementer umzusetzen und durch den höheren Einsatz von Ressourcen schnellere Verfahren zu ermöglichen.

Außerdem müsse der DMA an neue Technologien wie generative KI und an Cloud-Dienste angepasst werden, so der Verband.

2 Gedanken zu „Digital Markets Act: Verbraucherschützer ziehen positives Zwischenfazit“

  1. Und wieder schönreden auf gaaanz hohem Niveau . Ich hätte gern mal konkrete Beispiele wo der Apple User jetzt irgendeinen Vorteil hat , weil die Nachteile so gravierend sind das die schon echt einen ordentlichen Mehrwert haben müssten. Nochmal danke EU für gar nix. Ich hoffe das man dies wieder rückgängig macht , besonders die NFC Schnittstelle wieder schließt.Antworten
    • Ein Beispiel: Der Appler-User kann nun ein Google-Konto erstellen, auch wenn er keine GMail hat. Welchen Nachteil hast du durch die geöffnete NFC-Schnittstelle?Antworten

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