Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wurde Google vom Bundesberufungsgericht verurteilt, dem FBI Kunden-E-Mails von Servern außerhalb der USA auszuhändigen. Damit wiederholt sich derzeit ein Fall, der erst im Sommer als wichtiger Präzedenzfall entschieden wurde – doch das Urteil fiel dieses Mal anders aus.
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Magistratsrichter Thomas Rueter entschied am Freitag in Philadelphia, dass Google verpflichtet sei, dem FBI auch solche E-Mails auszuhändigen, die auf Servern außerhalb der USA liegen. Der Richter entschied, mit der Herausgabe der E-Mails erfolge „kein bedeutender Eingriff in die Besitzinteressen der Account-Inhaber.“
Das Urteil steht jedoch im Gegensatz zu der wichtigen Präzedenzfall-Entscheidung in der Klage gegen Microsoft vor rund sieben Monaten: Im Präzedenzfall sollte Microsoft die E-Mails eines Kunden herausgeben, der des Drogenschmuggels verdächtigt wurde. Grundlage beider Fälle ist der sogenannte Stored Communications Act, ein Bundesgesetz von 1986, welches zahlreiche Technologiekonzerne und Datenschutzverfechtern als unzeitgemäß betrachten.
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Ein Teil der E-Mails lag auf einem Server im irischen Dublin – diesen behielt Microsoft ein. Die Haltung des Konzerns wurde von 28 weiteren US-Unternehmen, darunter auch Apple, den Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) sowie von der irischen Regierung und dem grünen EU-Abgeordneten Jan-Philipp Albrecht unterstützt. Microsoft gewann: Richterin Susan Carney vertrat die Auffassung, dass sich das Gesetz aus dem Jahr 1986 ausschließlich auf Daten beschränkt, die innerhalb der USA gespeichert sind. Das Hauptziel des Gesetzes läge außerdem im Schutz persönlicher Daten vor dem willkürlichen Zugriff der Regierung. US-Unternehmen können demzufolge nicht gezwungen werden, Daten herauszugeben, die in anderen Ländern gespeichert sind. Das Urteil wurde von vielen Medienunternehmen, Datenschutzverfechtern, der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung sowie von der Handelskammer begrüßt. Erst am 24 Januar entschied das selbe Gericht außerdem, diese Entscheidung nicht infrage zu stellen, obwohl die vier Richter unterschiedlicher Meinung waren und einige von ihnen Bedenken äußerten, das Urteil könne die Strafverfolgung beeinträchtigen.
Die E-Mails aus der Klage gegen Google sind Teil einer inländischen Betrugsermittlung des FBI. Google bekommt jährlich über 25.000 solcher Anfragen von US-Behörden zur Offenlegung von Nutzerdaten in Strafsachen wie dieser und handhabte es wie Microsoft, indem man nur den Teil der E-Mails herausgab, der auf US-Servern gespeichert ist. Google meint, man habe damit dem Durchsuchungsbefehl entsprochen. Außerdem würden E-Mails manchmal aufgeteilt und auf verschiedenen Servern gelagert, um die Netzwerkleistung zu verbessern. Man wisse daher wo bestimmte E-Mails gegebenenfalls gespeichert seien. Der Konzern kommentierte:
„In diesem Fall wich der Richter von einer Präzedenzfallentscheidung ab und wir beabsichtigen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Wir werden uns weiter gegen übermäßige Durchsuchungsbefehle wehren.“
Präzedenzfall-Entscheidungen spielen im anglo-amerikanischen Rechtskreis eine besondere Rolle, da das dortige Rechtssystem vergleichbare Entscheidungen in der Regel stark in das Urteil mit einbezieht.
6 Gedanken zu „DejaVu: US-Gericht verlangt für FBI ausländische E-Mails von Google“
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