Home » Apple Watch » Apple Watch-Nutzung im Auto: Darf man oder darf man nicht?

Apple Watch-Nutzung im Auto: Darf man oder darf man nicht?

Manch ein Apple Watch-Nutzer hat sich sicherlich über die Freisprechfunktion der Computer-Uhr gefreut, vor allem, wenn einem in seinem Auto eine Bluetooth-Schnittstelle oder eine nachgerüstete Variante fehlt. Für den Moment sicherlich eine gute Lösung – doch wie sieht es nun mit der rechtlichen Lage aus? Die BILD-Zeitung zitierte kürzlich einen Berliner Polizeisprecher. Demnach führt es zwar nicht zu einer „Strafbarkeit“, jedoch können 60 EUR Strafe und ein Punkt in Flensburg verhängt werden.

Apple-Watch-Inhabitat-RunningApp2-537x343

Der Aussage des Sprechers stellt sich allerdings die Straßenverkehrsordnung (StVO) gegenüber, wie Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, schreibt. Darin heißt es laut Paragraph 23:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Ist die Apple Watch ein Mobil- oder Autotelefon? Genau um diese Frage geht es in der aktuellen Diskussion. Der Knackpunkt ist aber: Eine Hand muss man definitiv nicht nehmen, um zu telefonieren. So verhält es sich bei einer Freisprecheinrichtung auch. Zudem ist es auch erlaubt Mobiltelefone zu nutzen, die auf einer Ablage liegen oder in einer Halterung befestigt sind. Da könnte die Apple Watch mit hinein zählen.

Vetter geht sogar noch weiter: Seiner Auffassung nach darf man, so lange man das Gerät nicht in die Hand nimmt, durchaus auf das Display tippen oder Anrufe annehmen.

Bis es zu einem endgültigen Urteil kommt, müssen also mehrere Szenarien geprüft werden. Wir empfehlen in jedem Fall die Nutzung bis dahin zu unterlassen – insbesondere jene, die eine Bedienung erfordert. In diesem Zusammenhang verweisen wir aber gerne auf eine Studie, die die Süddeutsche jüngst erwähnte:

Die britische Beratungsfirma Transport Research Laboratory hat der Huffington Post zufolge die Reaktionszeit von Autofahrern unter verschiedenen Bedingungen geprüft. Das Ergebnis: Bei der Beschäftigung mit einem Beifahrer betrug sie 0,9 Sekunden. Mit dem Smartphone 1,8. Und mit einer Smartwatch 2,5 Sekunden.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Oder willst du mit Gleichgesinnten über die neuesten Produkte diskutieren? Dann besuch unser Forum!

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Sascha Schild
twitter Google app.net mail

20 Kommentare zu dem Artikel "Apple Watch-Nutzung im Auto: Darf man oder darf man nicht?"

  1. GG 9. Juni 2015 um 13:18 Uhr ·
    2,5 sec. … … oh, oh!
    iLike 6
  2. zeromg 9. Juni 2015 um 13:20 Uhr ·
    Grundsätzlich ist es doch egal welche Geräte im Auto benutzt bzw. gdrückt und verstellt werden. Wird bei einem Unfall festgestellt, dass während dem fahren etwas manipuliert wurde, trägt immer der Verursacher die Schuld.
    iLike 7
  3. Kevin 9. Juni 2015 um 13:24 Uhr ·
    Man darf sogar einen iPod in der Hand haben, weil es nicht als Mobiltelefon gilt. Daher dürfte auch die Apple Watch keine Probleme darstellen.
    iLike 7
  4. timdereinzige 9. Juni 2015 um 13:25 Uhr ·
    Weiß man schon wann das nächste Apple event ist ?
    iLike 1
    • Thomas 9. Juni 2015 um 13:48 Uhr ·
      Gestern.
      iLike 18
    • Josef 9. Juni 2015 um 14:56 Uhr ·
      Ich denke am 15. September.
      iLike 3
    •  Hotzenplotz 10. Juni 2015 um 07:02 Uhr ·
      am 38. August!
      iLike 1
  5. Tobias 9. Juni 2015 um 13:31 Uhr ·
    Der Artikel der BILD bezieht sich auf eine Anzeige aus den USA und wurde von denen einfach auf Deutschland umgemünzt. Selbst wenn ich bei strenger Betrachtung zu dem Schluss kommen sollte, dass eine Apple Watch als Mobiltelefon zu bewerten ist- fehlt das Tatbestandsmerkmal des Aufnehmens oder Haltens. Der Tatbestand 123624 BKat führt eindeutig aus: „……indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten“ Eine Ordnungswidrigkeit ist bei der derzeitigen Gesetzeslage meiner Meinung nach ausgeschlossen. Und ja…….ich bin vom Fach.
    iLike 16
    • Hu 9. Juni 2015 um 13:36 Uhr ·
      Und wenn die Apple Watch am Handgelenk ist, ist sie nicht aufgenommen? Sehr fraglich. Ich schnalle mir jetzt also mein Handy um das Handgelenk und habe es demnach im Sinne der StVO nicht aufgenommen? Auch wenn du vom Fach bist, bei deinen Kollegen vor Gericht könntest du mit deiner Rechtsauffassung scheitern…
      iLike 1
      • Tobias 9. Juni 2015 um 13:45 Uhr ·
        Wenn, dann wäre ich der Anzeigenerstatter bzw. vor Gericht der Zeuge ;-) Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn die Aufnahme auch geschieht, während das Fahrzeug genutzt wird, bzw. der Motor läuft. Zuerst ist ja mal fragwürdig, ob eine Smartwatch tatsächlich als Mobiltelefon gewertet werden kann- und selbst wenn dies so gewertet werden sollte, erfolgt weder eine Aufnahme noch ein Halten. Aber im Endeffekt kann ich die o.a. Rechtsauffassung nur gutheißen, da ich dann weniger Arbeit habe. Wer also lieber der BILD glaubt, darf dies gerne tun.
        iLike 4
      • Hu 9. Juni 2015 um 13:51 Uhr ·
        Deine Ausflüchte versteh ich nicht so ganz. Wir gehen davon aus, dass eine Smartwatch als Mobiltelefon gesehen wird, sonst ist das ganze ohnehin sinnlos. Zweitens gehen wir natürlich auch davon aus, dass eine Fahrt unternommen und telefoniert wird. Dann frage ich noch einmal: Wenn ich mein Handy um mein Handgelenk gebunden habe erfolgt kein Halten?
        iLike 0
      • powlicious 9. Juni 2015 um 16:28 Uhr ·
        Du darfst die Uhr nicht während dem fahren anlegen (aufnehmen). Und halten wäre in diesem Falle es aktiv davon abzuhalten runterzufallen bzw etwas als Hörer zu verwenden (and Ohr halten). Beides ist nicht der Fall. Die Ausflüchte bringst du. Es ist ziemlich klar was halten und aufnehmen bedeutet. Es geht darum das deine Hände für das Lenkrad frei bleiben, daher kein aufnehmen oder halten. Im übrigens ist dein Vergleich zum Smartphone falsch, da sie kein GSM Modul enthält und somit kein Mobiltelefon sein kann. Die Telefonfunktionen basiert auf der selben Ebene wie ein Headset mit Bluetooth. Ebenso wird wie bei einem Bluetooth Headset der Anruf mit einem „Tap“ angenommen. Das bedeutet: normales telefonieren mit der Apple Watch kann per Definition im Gesetz nicht illegal sein, und somit auch keine Strafe nach sich ziehen. Alles außerhalb der telefonierfunktion sieht dann schon wieder anders aus. Darfst du dir einen iPod an den Arm binden beim Autofahren? Ja. Darfst du dir dein Headset um den Arm binden beim Autofahren? Bestimmt. Ein Smartphone? Bestimmt auch, aber…eben ohne es als Hörer zu benutzen – also über Lautsprecher/Freisprechend. Und meines Wissens sind Polizisten nur Exekutive…und bestimmen nicht was recht ist. Dafür gibt es eigentlich Richter…zumindest war das früher mal so ;)
        iLike 5
      • Tobias 10. Juni 2015 um 08:05 Uhr ·
        Danke Powlicious für Deine Ausführungen- eventuell wird es jetzt verstanden!? Richtig, die Exekutive setzt nur vorhandenes Recht um- ich wollte lediglich darlegen dass bei Umsetzung der aktuellen Gesetzeslage, meines Erachtens nach, kein Verstoß bei der Benutzung von Smartwatches vorliegt.
        iLike 0
    • Sunny 9. Juni 2015 um 21:39 Uhr ·
      Ich denke, die aktuelle Rechtslage bezieht sich, wie bekannt, auf das Telefon. Jetzt sprießen die Smartwatches aus dem Boden und die Sache muss einfach neu bewertet bzw überhaupt erst einmal bewertet werden. Da helfen wilde Vergleiche aktuell einfach nicht weiter.
      iLike 1
  6. ios u.osx user 9. Juni 2015 um 13:31 Uhr ·
    Morgen ;)
    iLike 0
  7. Pascal Kimoon 9. Juni 2015 um 17:48 Uhr ·
    Die Apple Watch ist mangels SIM kein Smartphone oder Handy, sondern lediglich eine Uhr mit Anbindung an ein solches. Strafmaßnahmen währen vor Gericht ganz sicher nicht durchsetzbar.
    iLike 3
  8. loko 9. Juni 2015 um 17:50 Uhr ·
    Bild? Haha euer Ernst ?
    iLike 5
  9. Marc 9. Juni 2015 um 21:58 Uhr ·
    Moinsen Schon komisch nen Funkgerät darf man bedienen obwohl man sich mit dem Kabel vom mic auch im Lenkrad verheddern kann, naja wer’s so dringend nötig hat während der Fahrt auch noch eine smartwarch zu bedienen egal was für eine der sollte sich in Behandlung begeben!!!
    iLike 0
    •  Hotzenplotz 10. Juni 2015 um 07:05 Uhr ·
      Mit dem Kabel kann man sich sogar aufhängen!
      iLike 0
  10. neo70 10. Juni 2015 um 07:04 Uhr ·
    Warum ein Smartphone, welches man am Ohr hält, verboten ist, wird mir immer ein Rätsel bleiben. Es gibt zig Dinge, weswegen man die Hände vom Lekrad nehmen muss, welche toleriert werden. Würde mich sehr interessieren, wieviele Unfälle z. B. auf Zigretten zurückzuführen sind. Zur Zigarette gibt es nur keine Alternative und vermutlich gibt es auch zu viele Beamte, welche von der Kippe abhängig sind. Beim Handy sieht es anders aus. Geht ja schließlich mit Freisprecheinrichtung. Zufällig können durch solch ein Gesetzt neue Märkte geschaffen werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
    iLike 1

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.