4. Januar 2018

Roman van Genabith

Apple Stores mit Parolen besprüht: Apple zieht gegen Attac vor Gericht

Apple zieht im Steuerstreit um die Milliarden an Irland vor Gericht, der Grund hat jedoch zunächst nichts mit der weiteren Entwicklung um die Nachzahlung zu tun. Bei der Klage geht es um Aktionen von Attac-Aktivisten, die zuletzt ausgezogen waren, verschiedene europäische Apple Stores zu verzieren.

Eine weitere Klage in der Steuer-Affäre um Apple ist auf den Weg gebracht worden, diesmal geht es aber nicht bis vor das oberste europäische Gericht und der Hintergrund ist auch eher trivial, für Apple allerdings nicht trivial genug: Aktivisten der Initiative Attac, einem Aktionsbündnis aus Globalisierungsgegnern, hatten Apple Stores mit kritischen Parolen zu dessen Steuerpraxis vollgesprüht.

Die unwillkommene Dekoration war nach Angaben der Urheber mit abwaschbarer Farbe an die Schaufenster gesprüht worden. Darin wird Apple aufgefordert, die fälligen 13 Milliarden Euro Steuern an Irland zu zahlen, die die EU-Kommission dem irischen Staat einzutreiben auferlegt hatte. In Frankreich hat Apple nun ein Gerichtsverfahren angestrengt, die Klageschrift erwähnt auch den Tatbestand des Vandalismus, Attac-Sprecher bestreiten jedoch, etwas an oder in den Apple Stores beschädigt zu haben. Viel mehr sei die Aktion völlig gewaltfrei verlaufen und rein symbolisch zu werten.

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Apple fordert zunächst allerdings nur Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro und ein Hausverbot für die Aktivisten, die Konsequenzen einer Zuwiderhandlung haben es aber in sich: Sollte die Klage durchgehen, wären dann 150.000 Euro fällig.

Wie die Chancen für Apple in dem Verfahren stehen, ist nicht gut einzuschätzen.

14 Gedanken zu „Apple Stores mit Parolen besprüht: Apple zieht gegen Attac vor Gericht“

    • Da werden die Aktionäre aber was dagegen haben. Apple soll nämlich nur die Steuern zahlen, die auch wirklich notwendig sind. An sich läuft ja alles legal ab. Nur die Sache mit Irland muss noch ein Gericht klären.
      • nighty, die Steuern, die wirklich notwendig sind (zur Begleichung von Apple’s Steuerschuld), sind diejenigen Steuern, welche anläßlich der wirtschaftlichen Betätigung des Steuerpflichtigen (hier: Apple) anfallen – und zwar ungekürzt, und ohne (geographische) Fisimatenten (von „Visiter-Ma-Tante“). Wie Du zutreffend erkannt hast, nighty, kommt Apple dieser Verpflichtung in Irland nicht (voll) nach, wird daher zu Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.
    • Lars würdest Du bitte auch noch 543,72 Euro Steuern zahlen. Wieso? Weil Dein Vertrag mit der Bundesregierung (Finanzamt) nach der Meinung der EU-Kommission nicht mehr gültig ist.
    • Jeder „kleine Mann“ muss Steuern zahlen. Warum also nicht Apple auch? Entsprechend sollte diese friedliche Aktion auch nicht mit platten und orthografisch fragwürdigen Beiträgen denunziert werden.
    • Und für diese Apple-Produkte hat jeder der scheinheiligen auch brav VOLL Steuern gezahlt – spätestens über den jeweiligen Kaufpreis, 🍎User.
  1. Ich habe da schon , eine Reaktion in den Kommentaren hinterlassen , das ist wirklich eine Schweinerei ! Das geht gar nicht ! ! Klar bezahlt Apple keine Steuern , aber so hart soll man nicht eingreifen . Das ist nämlich das Eigentum von Apple INC . Das gleiche können die dann auch bei. Starbucks , IKEA etc machen . Ich hoffe das die eine Saftige Strafe von Apple bekommen .
  2. Lars …so gern ich deine Haltung verstehen möchte und auch mein Herz zu Apple hier nicht schlägt. Nein ! Das Geld steht der EU nicht zu . Wenn das durchgeht werden auch zukünftige Steuer- forderungen rückwirkend eingeklagt werden. Die EU hat hier vollständig versagt . Ein souveräner Staat hat hier klare Verträge die nicht Rechtswirksam angefochten wurden. Die EU verlangt einfach ohne gerichtliche Berufung 13 Milliarden von einem Konzern obwohl nachweisbar auch andere diese Vereinbarungen getroffen haben. Apple sollte hier klagen und das nicht zu wenig da es hier auch um den guten Ruf der Firma geht. Das Großkonzerne Steuern sparen wollen ist ganz normal die deutschen lieben den Lohnsteuerjahresausgleich. Auch eine Form ,wenn auch eine kleine, Steuern zu sparen.
    • Gast, Deutschland ist auch Teil der EU (Europäischen UNION). Das gilt auch, und erst recht, für die Steuergesetzgebung. Wenn ein Mitgliedsstaat (oder irgendjemand anderes) an dieser Steuergesetzgebung vorbei Verträge schließt, muß er damit rechnen, daß diese vom Richter, z. B. als „pactum turpe“, kassiert werden, auch Verträge müssen letztlich dem Legalitätsprinzip folgen. Es kann nicht sein, daß der „Kleine Mann“, sprich: wir alle, im Ergebnis für die Steuerausfälle, welche Apple mit seiner Steuersparpolitik nun einmal produziert, haften soll – das wäre nicht in Ordnung. Deshalb gebe ich Lars hier Recht.

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