Eine mit Blick auf die mutmaßlichen Aktivitäten im Auto-Segment interessante Neuigkeit hält das Schweizer Markenamt für uns bereit. Wie Apfelblog entdeckte, sind in der Schweiz fortan die Marke und das Logo von Apple auch für Fahrzeuge geschützt.
Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; elektronische Hardwarekomponenten für Kraftfahrzeuge, Eisenbahnwaggons und Lokomotiven, Schiffe und Flugzeuge; Diebstahlsicherungen; Diebstahlwarngeräte für Fahrzeuge; Fahrräder; Golfkarren; Rollstühle; Luftpumpen; Motorräder; Aftermarket-Ersatzteile (after-market parts) und -Zubehör für die vorgenannten Waren.
Dass es bald Apple-Rollstühle geben wird oder Schiffe des Konzerns, ist natürlich nicht wahrscheinlich. Aber es ist gängige Vorgehensweise, gleich alle Geräte in dieser Rubrik des Transportes zu inkludieren.
Dennoch zeigt die Veränderung des Markenschutzes, dass Apple auf dem Gebiet aktiv ist. Ein iCar wurde ja schon länger vermutet.
24 Gedanken zu „Apple lässt Marke auch für Fahrzeuge schützen“
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