Frankreich verbietet Facebook, die Nutzerdaten seiner Tochter WhatsApp ohne dessen Wissen und Einverständnis mit dem Mutterschiff abzugleichen. Der Nutzer muss vorher gefragt werden und darf im Falle einer Ablehnung nicht ausgeschlossen werden, entschied die französische Datenschutzbehörde CNIL.
In Frankreich soll es Facebook künftig untersagt sein, die von seiner Messenger-Tochter WhatsApp einfließenden Nutzerdaten automatisch mit Profilen auf Facebook abzugleichen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL vertritt die Position, die derzeit gängige Praxis verstoße gegen französisches Recht, da Nutzer von WhatsApp weder gefragt werden, ob sie dem Austausch zustimmen, noch wirksam dagegen vorgehen können. Derzeit wird ein Einverständnis des Nutzers nur bei einer (neu)Installation der App eingeholt. Wirksam dagegen vorgegangen werden könne nur, indem auf die Nutzung von WhatsApp verzichtet werde, genau das dürfe aber nicht sein.
Nicht die erste Entscheidung dieser Art, aber womöglich richtungsweisend
WhatsApp und Facebook haben nun einen Monat Zeit, das monierte Verhalten abzustellen. Andernfalls kündigte die Behörde an, eine Geldstrafe in bislang nicht bekannter Höhe verhängen zu wollen.
Die Forderung der französischen Aufsichtsbehörde ist nicht die erste ihrer Art. Auch Gerichte in Deutschland und Großbritannien sahen es in der Vergangenheit bereits ähnlich, ohne freilich zu entscheiden, ob WhatsApp oder Facebook unter nationales Recht fallen. Somit hatten die früheren Entscheidungen nur begrenzte Wirkung. Eine Klärung dieser Frage könnte nun das französische Verfahren bringen. Facebook ist bestrebt, den durch WhatsApp nochmals drastisch vergrößerten Datenschatz im eigenen Besitz zu harmonisieren.
10 Gedanken zu „WhatsApp-Datenabgleich mit Facebook ist laut französischen Behörden rechtswidrig“
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