Einem aktuellen Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge ist es einem Autofahrer untersagt sein Smartphone, Handy oder Autotelefon in die Hand zu nehmen, auch wenn der Fahrer das Gerät lediglich zum Aufladen an ein Ladekabel anschließen möchte.
In einem aktuellen Urteil hatte sich ein Lkw-Fahrer damit verteidigt lediglich sein iPhone an den Strom angeschlossen zu haben, was das Gericht jedoch laut Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO als untersagt einstuft und den Fahrer somit abstraft.
So ist es laut obigen Tatbestand nicht gestattet sein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen, wenn hierfür…
…das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Das Gericht spricht dem Lkw-Fahrer die Schuld zu, da man schon beim Anschließen des Smartphones an ein Ladekabel von einer „Benutzung“ sprechen kann, da das Anschließen zu einer folgenden Verwendung führen könnte. Denn ohne geladenen Akku sei man nicht in der Lage telefonieren zu können, so Anwalt Udo Vetter.
53 Gedanken zu „iPhone im Auto: Auch das Anschließen ist illegal“
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