Die Musikrechteverwerter GEMA und das Video-Portal YouTube treffen sich heute erneut vor Gericht. Es geht um einen seit 2009 währenden Streit und die Frage: Ist YouTube ein Musikdienst und damit für seine Inhalte verantwortlich?
Das Oberlandesgericht München wird sich in den nächsten Wochen mit diesem Thema beschäftigen. Schon seit Jahren zerrt die GEMA YouTube immer wieder vor deutsche Gerichte, um Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßiger Verbreitung von Werken zu erheben. Bislang erfolglos.
Die GEMA ist der Auffassung, dass YouTube als Musikdienst auftritt und mit Hilfe seiner Inhalte Werbeeinnahmen generiert, wobei die eigentlichen Urheber leer ausgingen. Die Gesellschaft fordert von Google daher mindestens 0,375 Cent pro Wiedergabe.
YouTube dagegen versteht sich als technischer Dienst, wo Nutzer selbst ihre Inhalte einstellen können. Zudem habe die Google-Tochter mit vielen Rechteinhabern direkt Vereinbarungen geschlossen. Nur, wenn eine solche Vereinbarung vorliege, werde dem Portal nach auch Werbung gezeigt. Der Erlöse flössen dann auch an die Rechtinhaber weiter.
Der Streit ist seit Jahren festgefahren, keine Seite zeigt sich einsichtig. Ob das Münchner OLG die Problemlage nun also lösen kann, scheint vor diesem Hintergrund fraglich.
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