Im April berichteten wir über die vom Aktivisten Max Schrems ins Leben gerufene Sammelklage gegen Facebook. Insgesamt 25.000 Anwender sind zusammengekommen, um vor dem Landgericht in Wien gegen den Giganten vorzugehen. Hintergrund war vor allem die umstrittene Einführung der “Graph Search”, welche zusammen mit der NSA über die Software “Prism” laufen würde. Auch das ständige Tracking von Facebook-Usern durch die Betätigung des “Like-Button” ist Sachbestand der Sammelklage. Hierbei wird außerdem die Weitergabe der Nutzerdaten zum Hauptpunkt gekürt, die nicht nur laut Jurist und Aktivist Max Schrems unberechtigt erfolgt.
Damals beendeten wir den Artikel mit dem Verweis, dass Facebook das Wiener Gericht nicht für die zuständige Instanz für die Sammelklage halte.
Und tatsächlich: Jetzt hat Wien die Klage abgewiesen, weil man Max Schrems nicht als Verbraucher ansehe. Lediglich Verbraucher dürfen im eigenen Land klagen, ansonsten müsse man nach Irland, wo Facebook seinen Sitz hat.
Die Initiative Europa gegen Facebook bringt in einer Pressemitteilung (PDF) ihre Missgunst zum Ausdruck:
Eine nachvollziehbare Erklärung ist das Landesgericht jedoch schuldig geblieben. Dem Kläger wird unter anderem vorgeworfen, dass er kein ‚Verbraucher‘ wäre, obwohl das Gericht gleichzeitig feststellt, dass der Kläger sein Facebook-Konto nur privat nutzt. Damit wären die Gerichte in Irland zuständig, denn nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz klagen.
Über den Inhalt der Klage wurde bislang noch nicht einmal diskutiert. Max Schrems kündigte an, in Berufung zu gehen.
8 Gedanken zu „Sammelklage gegen Facebook: Wien drückt sich vor der Entscheidung“
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