3. Januar 2015

Philipp Tusch

Mehrwertsteuer-Regelung: iTunes verschickt nun Rechnungen

Im Zuge der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen im App- und iTunes Store hat Apple zum Jahreswechsel auch seine Geschäftsbedingungen angepasst. Ab sofort wird nicht mehr nach dem Steuersatz von Luxemburg (früher 15 Prozent; jetzt 17 Prozent / Danke Eric), sondern hierzulande nach dem deutschen Steuersatz (19 Prozent) gerechnet. Entwickler bekommen dadurch eine geringere Gewinnausschüttung, könnten das aber durch Preiserhöhungen ausgleichen.

itunes_rechnung

iTunes- und App Store Nutzer müssen nun die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Hinzugekommen ist schlicht dieser Hinweis:

Sie sind damit einverstanden sämtliche Rechnungen in einem elektronischen Format, einschließlich E-mail, zu erhalten.

Künftig wird beim Kauf also per Mail eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer an den Kunden verschickt, bisher waren das lediglich Belege.

Das setzt voraus, dass ihr in eurem iTunes Konto den richtigen Wohnsitz eingegeben habt. So heißt es: „Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an.“ Wer als Österreicher oder Schweizer bisher also den deutschen Store genutzt hat und die Ausgaben steuerlich geltend machen will, sollte sich besser auf den lokalen Laden umorientieren.

29 Gedanken zu „Mehrwertsteuer-Regelung: iTunes verschickt nun Rechnungen“

      • Nein müssen sie nicht weil Apple mehr wie die bisherigen 15% des Preises einbehält, also bleibt jetzt weniger an Apple hängen. Kannst du mir glauben ich bin Entwickler und kenne die Preislisten.
  1. Ich habe dafür nur mal kurz gleich einen Abzug von 14,00€ nur weil ich eine kostenlose App Tv geladen habe. Finde ich nicht gut! Man müsste mir mitteilen für welche App jetzt nachträglich Steuern erhoben wurden.
  2. Den US Store kann ich weiter wie gewohnt nutzen? Bezieht sich ja nur auf EU Länder oder übersehe ich etwas?

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