Diesen Pflicht-Nachtrag dürfen wir euch natürlich nicht verwehren – vielleicht erinnert ihr euch noch: Mehrere iPhone-Kunden sind 2012, gut ein halbes Jahr nach der Einführung des Sprachassistenten Siri, gegen Apple gerichtlich vorgegangen. Der Vorwurf: Sie fühlten sich von der damals ausgestrahlten Siri-Werbung getäuscht – in Realität sei die Sprachsteuerung deutlich langsamer und unausgereifter als im Spot gezeigt. Die Klage wurde jetzt endgültig abgewiesen.
Die vier Kläger konnten ihre Beschwerde wegen Siri-Fehlfunktionen nicht klar darlegen. Sie argumentierten in der Klageschrift, dass die Werbung den Eindruck vermittle, Siri sei in der Lage, Fragen jederzeit zu verstehen und "in konsistenter Form adäquate Antworten" zu geben. Doch dem ist nicht so. Im Alltag waren die Kunden von der Assistentin alles andere als überzeugt. Der Unmut allein reicht laut der Richterin allerdings nicht, um Schadensersatz von Apple zu verlangen. Ein vernünftiger Konsument könne zudem zwischen Realität und Werbeversprechen unterscheiden. Die Sammelklage kann damit endgültig ad acta gelegt werden – was nicht anders zu erwarten war.
17 Gedanken zu „Irreführende Siri-Darstellung – Klage gegen Apple abgewiesen“
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