Vor wenigen Wochen wehrte sich Apple lautstark gegen den Vorwurf aus Deutschland, Frankreich und Italien, sein App Tracking Transparency-Feature (ATT) würde eigene Apps bevorzugen. Das deutsche Bundeskartellamt prüft nun einem Bericht nach Anpassungen der Funktion, die Apple trotz der öffentlichkeitswirksamen Beschwerde im Hintergrund vorgenommen hat.
Auf den Namen App Tracking Transparency hört eine Funktion, die Apple im Mai 2021 eingeführt hat. Dabei werden Nutzer bei Verwendung einer App gefragt, inwiefern sie die eigenen Aktivitäten durch die Anwendung tracken lassen wollen. Unternehmen wie Meta, deren Erfolg auf einem werbebasiertem Geschäft beruht, kritisierten die Funktion scharf.
Apple beklagte sich unlängst über „intensive Lobby-Bemühungen“ aus Deutschland, Frankreich und Italien, die dem Konzern eine Ungleichbehandlung von Drittanbieter-Software im Vergleich zu Apples eigenen Apps vorwerfen.
Apples Anpassungen in Deutschland auf dem Prüfstand
Zu Beginn des Jahres schloss das Bundeskartellamt eine dreijährige Untersuchung ab, daraus ergaben sich die angesprochenen Kartellvorwürfe gegen Apple. Nach vorläufiger Einschätzung gelten die Anforderungen nur für Drittanbieter und sind damit wettbewerbshindernd.
Apple hat nun einem Bericht von Reuters nach Änderungen vorgenommen, welche das Bundeskartellamt aktuell prüft. Unter anderem will Apple neutrale Zustimmungsabfragen für alle Apps einführen, Wortlaut, Inhalt und das visuelles Design dieser Meldungen sollen neutraler werden. Zudem soll der Einwilligungsprozess vereinfacht werden und dabei dem geltenden Datenschutzrecht entsprechen.
Das Bundeskartellamt will dem Bericht nach „Rückmeldungen von Verlagen, Mediengruppen und Regulierungsbehörden einholen, um zu beurteilen, ob die neuen Maßnahmen wettbewerbsrechtliche Bedenken ausräumen“. Die Beurteilung könnte ausschlaggebend für die Anpassung der Funktion auch in anderen Ländern sein.


