Die Aussage, dass sich ein iPhone oder ein MacBook nicht reparieren lassen, ist technisch nicht ganz korrekt. Bis zum Start des Self Repair Programm konnte man dies nur schwerlich selbst reparieren. Der EU ist das noch nicht ausreichend und man hat für das „Recht auf Reparatur“ die Rahmenbedingung konkretisiert.
Mehr Transparenz
Mit dem Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer der Geräte verlängert und Abfälle vermieden werden. Das fängt dem Willen der EU damit an, dass die Kosten für die Reparatur inklusive der Ersatzteile zukünftig deutlich transparenter abgebildet werden müssen. Interessant in diesem Kontext ist der Umstand, dass für eine erfolgreiche Reparatur der Hersteller darauf anschließend eine einjährige Garantie einräumen muss. Bisher lag die gesetzliche Gewährleistung in dem Fall bei nur drei Monaten.
Mehr Flexibilität bei Ersatzteilen
Hersteller müssen zudem auch deutlich nach Ablauf der Garantie Ersatzteile bereitstellen, doch auch hier geht die EU noch einen Schritt weiter. Diese müssen nicht nur inklusive der Werkzeuge zu einem angemessen Preis bereitgestellt werden, explizit erwähnt man auch, dass in einem 3D-Drucker hergestellte Ersatzteile verwendet werden müssen.
Umsetzung muss bis 2026 erfolgen
Die Liste der Geräte, welche von dem „Recht auf Reparatur“ abgedeckt wird, ist noch nicht final verabschiedet. Auf jeden Fall sind Smartphones, Waschmaschinen und Staubsauger inkludiert. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um die EU-Verordnung in nationales Recht zu überführen.
5 Gedanken zu „Recht auf Reparatur: EU zurrt Rahmenbedingungen fest“
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