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Richtet sich auch gegen Urheberrechtsverletzungen und private Inhalte: Justizministerium plant neues Gesetz gegen digitale Gewalt

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Das Bundesjustizministerium plant, ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu verabschieden. Anhand der nun veröffentlichten Eckpunkte wird jedoch deutlich, dass dieses auch Verstöße wie beispielsweise Urheberrechtsverletzungen ahnden würde, die weit über das Konzept der digitalen Gewalt hinausgehen. Infolgedessen hagelte es bereits Kritik.

Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung vereinbart, künftig digitale Gewalt im Netz strafrechtlich zu verfolgen und dafür ein eigenes Gesetz zu verabschieden. Zwar existiert mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Anbieter von sozialen Netzwerken dazu verpflichtet, stärker gegen strafbare Inhalte vorzugehen, doch das sich zurzeit in Planung befindliche Gesetz soll dieses noch einmal verschärfen.

Denn dieses soll es Betroffenen von Straftaten im Internet ermöglichen, leichter Zugang zur Identität der Täterinnen und Täter zu erhalten, indem der Anbieter des jeweiligen Dienstes IP-Adressen und Bestandsdaten herausgibt und Internetanbieter im Anschluss daran den Namen von den Vertragsinhaberinnen und Vertragsinhabern preisgeben. Dadurch soll Hasskriminalität im Netz nicht mehr anonym stattfinden können.

Die nun von Justizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte deuten jedoch darauf hin, dass in dem Gesetz nicht nur digitale Gewalt im Fokus steht, sondern auch Straftaten, die überhaupt nicht in diese Kategorie fallen. Denn wie Netzpolitik.org berichtet, soll dies auch dazu dienen, jegliche Verletzung „absoluter Rechte“ zu ahnden, wozu auch „sonstige Rechte“ wie geistiges Eigentum zählen.

Gesetz gilt auch für private Gespräche

Des Weiteren soll das neue Gesetz, anders als das NetzDG, nun nicht mehr ausschließlich für soziale Netzwerke wie Facebook gelten, sondern auch für Messenger wie WhatsApp und Signal. Dabei werden diese nicht nur dazu verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Schadensfall haftbar sein soll, sondern müssen die neuen Regeln nun auch auf nicht-öffentliche Kommunikation anwenden. Das heißt konkret, dass nun auch private Chats zwischen Nutzerinnen und Nutzer von dem Gesetz betroffen sind.

Derweil haben sich die ersten Anbieter bereits kritisch zu dem Vorhaben geäußert. So hält beispielsweise der private Messenger Threema dieses für nicht umsetzbar und weigert sich schon jetzt, die etwaige Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer preiszugeben. Auch Signal hat angekündigt, die Privatsphäre von Anwenderinnen und Anwendern weiter schützen zu wollen.

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Ann-Kristin Stelter
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