Das EU-Parlament drängt auf ein Recht für Reparierbarkeit im europäischen Binnenraum. Auch sollen Hersteller verpflichtet werden, ihre Kunden über die Möglichkeiten einer Reparatur und die häufigsten Fehlerquellen aufzuklären. Was am Ende von dieser Initiative übrig bleibt, muss sich noch zeigen, zweifellos werden die Hersteller versuchen, durch intensive Lobbyarbeit noch Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben.
Die EU-Parlamentarier setzen sich für mehr Reparaturen von Produkten ein. In einer nun verabschiedeten Entschließung sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit für Vorgaben aus, die einen sogenannten „nachhaltigen Binnenmarkt“ schaffen sollen. Diese sehen einerseits vor, dass Kunden bereits beim Kauf eines Produkts über Möglichkeiten zu dessen späterer Reparatur informiert werden und zwar in klaren, leicht verständlichen Formulierungen.
Der Hersteller habe den Verbraucher zudem über die häufigsten Defekte seines Produkts zu informieren und auch darüber, wie dieser am besten zu heben ist. Die Kosten für die benötigten Ersatzteile soll im Verhältnis zu den Kosten des Gesamtprodukts bleiben. Diese Verbraucherdokumentation, die auch Informationen über den Zeitraum der Verfügbarkeit von Komponenten enthalten muss, ist dem Verbraucher kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Auch sollen Hersteller verpflichtet werden, Produkte wie Smartphones durch geeignete Maßnahmen wie Software-Updates für den gesamten Lebenszyklus des Produkts sicher zu halten. Updates dürfen die Funktionalität eines Produkts, wie sie sich bei Verkauf darstellt, nicht beeinträchtigen. Geliefert werden müssen Komponenten und Updates für eine Zeitraum, der sich an der geschätzten Lebensdauer eines Produkts orientiert. Diese Uhr beginnt zu laufen, sobald die letzten Exemplare eines Produkts in Verkehr gebracht wurden.
Noch ein langer Weg zur Umsetzung
Das alles klingt nicht nur außerordentlich ambitioniert, es ist es auch: Das Recht auf Reparierbarkeit wird schon lange gefordert, nicht nur in Europa, auch in den USA. Das nun vom Parlament aufgesetzte Papier enthält aber Maximalforderungen, die in dieser Form kaum EU-Recht werden dürften. Das Papier dient viel mehr als Grundlage einer Forderung, mit der das Parlament sein Initiativrecht ausübt und die EU-Kommission zum Handeln auffordert. Die Kommission muss nun einen Vorschlag für eine Richtlinie oder Verordnung erarbeiten, die die Punkte aus der parlamentarischen Entschließung aufgreift. Diese wird dann wiederum in den verschiedenen Gremien diskutiert, wobei am Ende nicht nur die Zustimmung des Parlaments, sondern auch der Mitgliedsländer nötig wird. Im Verlauf dieses Prozesses werden sich die betroffenen Unternehmen, darunter sicher auch Apple wieder an vorderster Front, nachdrücklich einbringen und versuchen, in ihrem Sinne Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.
Mit der fertigen Richtlinie oder Verordnung ist keinesfalls in unter zwei, eher aber drei Jahren zu rechnen.
4 Gedanken zu „Mehr reparieren, weniger wegschmeißen: So sollen Smartphones und Co. in Europa länger leben“
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