Die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Sie bildet den Kern der Datenweitergabe in die USA, doch auch weiterhin sind Verträge möglich, in deren Rahmen Nutzerdaten zur Verarbeitung in die USA übertragen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag Morgen ein Urteil in der Frage der Vereinbarkeit des „Privacy Shield“ mit dem europäischen Recht gefällt. Die Datenschutzvereinbarung wurde von den Richtern als unzulässig eingestuft. „Privacy Shield“ wurde zwischen der EU und den USA ausgehandelt, um einen Rahmen für die Weitergabe von Daten europäischer Verbraucher zur Verarbeitung und Speicherung in den USA zu schaffen. Das negative Urteil geht auf langjährige Bemühungen des Österreichers Max Schrems zurück, der am Beispiel von Facebook schon lange gegen die Datenweitergabe in die USA vor verschiedene Gerichte gezogen ist.
Schon das zweite Datenschutzabkommen scheitert vor Gericht
Der „Privacy Shield“ ist nicht das erste Abkommen dieser Art, das vor europäischen Gerichten scheitert. Sein Vorgänger, das sogenannte „Safe-Harbor“-Abkommen, wurde ebenfalls für ungültig erklärt. Letztlich boten beide Abkommen weder verlässlichen Datenschutz, noch Sicherheit für europäische Verbraucher. Allerdings können auch weiterhin Daten europäischer Bürger in die USA übertragen werden. Dies kann etwa mittels entsprechend ausformulierter Standardverträge geregelt werden.
Die EU war bereits von einem abschlägigen Urteil der Richter ausgegangen und man hatte sich vorbereitet. Wie Vera Jourová von der EU-Kommission bereits am Mittwoch dem Handelsblatt erklärt hatte, war die Kommission schon zuvor in Absprachen mit dem US-Wirtschaftsministerium eingetreten, um eine zügige Antwort im Fall eines ablehnenden Urteils formulieren zu können. Direkte Auswirkungen für Kunden sind durch das Urteil zunächst nicht zu erwarten.
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