26. Juni 2020

Roman van Genabith

Bundesgerichtshof: Facebook darf Nutzerdaten verschiedener Quellen nicht zusammenführen

Facebook darf Daten seiner Nutzer aus verschiedenen Quellen nicht ohne deren Zustimmung zusammenführen, das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Er bestätigt damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, die das Netzwerk zuvor anfechten wollte.

Facebook darf nicht damit fortfahren, die Daten seiner Nutzer aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen, um daraus Nutzerprofile zu generieren. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Entscheidung bestätigt, die das Bundeskartellamt zuvor getroffen hatte. Facebook nutzt die Daten der Nutzer seiner verschiedenen Unternehmen und führt sie zum Zwecke einer optimierten Platzierung von Werbeanzeigen zusammen.

Der Anwender habe dabei nicht die Möglichkeit, dieser Praxis zu widersprechen, wenn er die Dienste des Unternehmens nutzen wolle, so die Bundesrichter.

Facebook-Nutzungsbedingungen verstoßen gegen DSGVO

Einerseits verstoße Facebook mit der verpflichtenden Annahme der AGB seiner Dienste durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so der Kartellsenat des BGH. Diese verbietet die Nutzung personenbezogener Daten ohne die explizite Einwilligung des Nutzers. Facebook lasse seinen Nutzern allerdings nicht die Wahl, diese Nutzung ihrer Daten abzulehnen, hier müsse nachgebessert werden. Binnen vier Monaten muss dem Bundeskartellamt ein Vorschlag zur Einhaltung der Zustimmung zur Datenverarbeitung vorgelegt werden.

Andererseits nutze Facebook seine Marktmacht in Deutschland missbräuchlich, um seine Konditionen durchzusetzen, so der BGH. Facebook und seine Ableger WhatsApp und Instagram bringen es in  Deutschland auf einen kombinierten Marktanteil von rund 95%. Facebook hatte seine marktbeherrschende Stellung unter Verweis auf Konkurrenten wie Snapchat und YouTube immer abgestritten, konnte sich mit dieser Auffassung vor Gericht allerdings nicht durchsetzen.

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