Dass Handys am Steuer nicht erlaubt sind, solltet ihr hoffentlich bereits wissen. Beim iPod verhält sich das Ganze jedoch etwas anders.
So erklärt das Amtsgericht Waldbröl, dass ein iPod nicht unter den Begriff eines Mobiltelefons fällt. Letzteres gilt allgemein als mobiles Telefon, das ortsunabhängig mittels Funk mit dem Telefonnetz kommunizieren kann. Ein iPod hingegen benötigt eine Internetverbindung (per WLAN), um über das Netz Telefonate ermöglichen zu können.
Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert. Unter Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Damit fallen Geräte wie das iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons.
Daher wolle man die Bußgeldvorschrift für Handys am Steuer nicht auf iPods übertragen. Andernfalls würde man sich auf eine Strafnorm beziehen, die der tatsächlichen Handlung nicht voll entspricht (siehe Wikipedia: Analogieverbot).
[Quelle: law blog]
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