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Wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung: Amazon und Apple werden vom Bundeskartellamt überprüft

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Amazon sieht sich in Deutschland einer Untersuchung seiner Geschäftspraxis ausgesetzt. Auch Apple wird im Zuge des Verwaltungsverfahrens unter die Lupe genommen. Grund dafür ist das besondere Verhältnis, das zwischen den beiden Unternehmen besteht, seitdem Apple ein Amazon-Händler geworden ist.

Das Bundeskartellamt hat Agenturberichten nach ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, das klären soll, ob Amazon mit bestimmten Praktiken auf seinem Marktplatz den Wettbewerb beeinträchtigt. Der Knackpunkt ist die Praxis, den Verkauf bestimmter Markenprodukte auf Amazon allen Händlern zu verbieten. Diese Artikel sind dann nur vom jeweiligen Hersteller oder dessen Kooperationspartnern zu beziehen.

Prominentestes Beispiel hierfür ist Apple: Seit das Unternehmen 2019 zu einem Amazon-Händler wurde, können iPhones und andere Apple-Produkte nur noch von Apple und autorisierten Apple Service Providern auf Amazon erworben werden. Das Bundeskartellamt müsse klären, ob Einschränkungen dieser Art verhältnismäßig seien, so der Leiter der Behörde Andreas Mundt gegenüber dem Handelsblatt.

Amazon verweist auf Anti-Piraterie-Maßnahmen

Amazon reagierte in einem ersten Statement defensiv und sicherte zugleich die volle Kooperation mit den deutschen Behörden zu. Ein Sprecher erklärte, Amazon schränke den Vertrieb von Produkten niemals ohne Grund ein.

Tatsächlich setze man diese Schritte, um die Kunden vor gefälschten Produkten zu schützen. Produktpiraterie ist in der Tat ein erhebliches Problem auf Amazon. Allerdings besteht eine gute Chance, dass das Kartellamt zu der Auffassung gelangt, Amazons Praktiken schränkten den Wettbewerb insbesondere zum Nachteil kleinerer Händler ein. Die Behörde könnte dann verlangen, dass die entsprechenden Praktiken abgestellt werden.

Diese Untersuchung ist nicht die erste ihrer Art: In Italien wurden bereits vergleichbar gelagerte Verfahren gegen Amazon und auch Apple eingeleitet.

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Roman van Genabith
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2 Kommentare zu dem Artikel "Wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung: Amazon und Apple werden vom Bundeskartellamt überprüft"

  1. Maci 29. Oktober 2020 um 17:27 Uhr ·
    Ich sehe es schon kommen, für jedes einzelne Apple Produkt wird es bei Amazon einen eigenen Händler geben, ganz nachdem Vorbild der kartellrechtlichen Vorgaben bei der Vergabe der Übertragungsrechte im Fußball. 👍
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  2. ole 30. Oktober 2020 um 07:18 Uhr ·
    Also wenn dann von einem Apple Reseller. Der ASP legt ja den Schwerpunkt nicht auf den Verkauf ?
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