28. September 2016

Philipp Tusch

Verkauf der Bewegungsdaten: So können sich o2-Kunden absichern

Shortnews: Der o2-Mutterkonzern Telefónica verkauft ab sofort die Bewegungsdaten seiner deutschen Kunden an dritte Unternehmen. Wir haben euch darüber bereits unterrichtet. Mithilfe der Daten können andere Unternehmen Bewegungsmuster im Handel nachvollziehen und so Angebote steuern. Auch Betreiber von Shopping-Centern wollen wissen, wie die Kundenströme durch das Einkaufszentrum laufen. In Zukunft werden Bewegungsmuster für Firmen immer interessanter – kaum vorstellbar, was mit der exakten Ortung der Kunden alles möglich ist. Sowohl online als auch offline.

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Natürlich versichert der Konzern, dass die Daten mit dem Anonymisierungsverfahren im Sinne des §3 Abs. 6 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine faktische Anonymität gewährleisten, es also keine Rückschlüsse auf die Person geben kann.

Kunden können dem Vorhaben dennoch widersprechen. Dazu hat Telefónica schon als Teil der Datenanalyse eine Webseite ins Netz gestellt, auf der die Nutzer ihren aktuellen Status einsehen und ändern können. Hier könnt ihr also selbst entscheiden, ob eure ortsbasierten Bewegungsmuster mitgeschnitten, analysiert und verkauft werden sollen.

[So] sollen Sie als Kunde von Telefónica immer selbst die Kontrolle über die Nutzung Ihrer Daten behalten. Deshalb können Sie hier den aktuellen Status für die Verwendung Ihrer Daten prüfen und diesen bei Bedarf ändern. Dieser Service steht für Kunden aller Marken in den Netzen von O2 und E-Plus bereit.

Langfristig hatte das Unternehmen mal versprochen, Anreize über ein Belohnungssystem zu schaffen. Davon fehlt allerdings bis dato jede Spur.

18 Gedanken zu „Verkauf der Bewegungsdaten: So können sich o2-Kunden absichern“

  1. Voreingestellt sollte immer „Daten nicht nutzen“ sein. Firmen, die gegen solche Voreinstellungen verstoßen, müssten ordentlich zur Kasse gebeten werden (mein Vorschlag: 20 Mio. €) Unsere Datenschutzgesetze müssen dringend aktualisiert werden. Strafen sollten drastisch erhöht werden. Ich verstehe nicht, warum wir in vielen Bereichen immer noch so niedrige Strafen haben, der Staat braucht doch Geld, da könnte er es sich locker holen, genauso wie z. B. bei Bußgeldern im Straßenverkehr (Handy am Steuer: 2000 € würde ich nehmen, Verstoß gegen zu viele Werbeeinblendungen: 5 Mio. pro Verstoß wäre locker von RTL und Co. zu holen usw.).
      • Und wie viel Strafe sollte es kosten, wenn man beim ausparken zu lange braucht, sodass das Auto hinter einem völlig sinnlos den Motor laufen lassen muss, und somit die Umwelt verpestet? Ich denke mit einer Geldstrafe ist hier nicht genug getan
      • IFön, Rene hat da mindestens die gleichen Vorstellungen, wie z. B. ich – wobei ich selber bei der Bestrafung von ohne = gegen den Willen der Betroffenen voreingestellten Datennutzungen reine Geldstrafen, egal, wie hoch, bei weitem nicht als ausreichend ansehe: hier sollten -mindestens!- für die Verantwortlichen bereits bei erstmaligem Verstoß neben der Geldbuße bedingte Freiheitsstrafen, bei mehrmaligem Verstoß unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, welche in jedem Fall so hoch ausfallen sollten, daß der-/diejenigen dann als vorbestraft gelten. Wetten, daß dann mit unseren Daten weniger Schindluder getrieben würde? :-< … … …
  2. Jetzt sollten so langsam auch alle die, die immer so naiv behaupten ihnen sei egal was mit ihren personenbezogenen Daten passiere aufwachen. Leute, wacht auf und geht when sollche Machenschaften an!!
  3. Absolute Frechheit. 90 Prozent der Leute wissen nix davon. Sollte so eingestellt sei, das keine Daten übermittelt werden und wer möchte gerne eine entsprechende Freischaltung vornehmen kann.
    • Und Frechheit Nr. 2 ist, daß die Änderung von Aktiv auf Nichtaktiv 24 Stunden in Anspruch nehmen soll – bis dahin können viele Daten bereits verkauft sein. Hoffentlich wird hier die StA bald einschreiten – Datenmißbrauch ist hierzulande strafbar! …

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