Die EU möchte sicherstellen, dass Apple den Digital Markets Act vollständig einhält. Zu diesem Zweck hat sie zwei sogenannte Spezifikationsprozesse eingeleitet. Diese beinhalten eine Auflistung darüber, wie die allgemein gehaltenen Vorschriften des DMA sich auf Apples Dienste und Plattformen anwenden lassen. Apple hat ein halbes Jahr, sich damit zu befassen.
Apple hat erneut Post aus Brüssel erhalten: Die EU hat zwei Spezifikationsverfahren auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, mit der Unternehmen angeleitet werden sollen, den Digital Markets Act einzuhalten, der vor einigen Monaten in Kraft getreten ist.
Interoperabilität von Plattformen und Hardware soll sichergestellt werden
Das erste Verfahren zielt auf die Mechanismen ab, die externe Hardware nutzt, um mit Apple-Geräten zu interagieren, gemeint sind etwa Smartwatches, Smart Speaker oder auch VR-Headsets. Es soll hier etwa sichergestellt werden, dass Vorgänge wie Gerätekopplungen oder auch die Verfügbarkeit von Funktionen plattformübergreifend nicht bedeutend abweicht.
Im zweiten Verfahren wird die Transparenz und Fairness von Apple gegenüber Entwicklern und deren Möglichkeiten, auf Apple-Schnittstellen zuzugreifen und auch Alternativen zu verwenden, überprüft.
Ob aus diesen Verfahren konkrete Handlungsaufforderungen an Apple erwachsen, ist noch nicht klar, Stand jetzt hat Apple schon einige Auflagen des DMA erfüllt, wie etwa die Öffnung von NFC und App Store. Allerdings hat die EU-Kommission ihre Unzufriedenheit mit Teilen der Umsetzungen erklärt, so ist man etwa wenig glücklich mit der Art, wie Dritt-App-Shops installiert werden.
Apple bleiben sechs Monate, auf möglicherweise noch angemahnte Änderungen zu reagieren. Bleiben die verlangten Schritte aus, drohen Strafen in Höhe von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes.
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