Shortnews: Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App zeichnet sich eine Entscheidung für die Zeitungsverleger gegen die ARD ab. Das Oberlandesgericht Köln hat die Tagesschau-App in einer ersten Sitzung als presseähnlich und damit womöglich rechtswidrig eingestuft. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings erst im September.
Wäre die Tagesschau-App tatsächlich „presseähnlich“, würde also der Text im Vordergrund stehen und sich nicht auf eine Sendung beziehen, verstoße die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Dort heißt es nämlich:
(…) nicht sendungs-bezogene presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.
Zeitungsverleger hatten geklagt, da sie die ebenfalls durch Gebühren finanzierte App als unfaire Konkurrenz sehen. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das OLG mit der Prüfung beauftragt und dabei strenge Vorgaben gemacht. So musste das Gericht heute belegen, ob die Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen sei und damit eben rechtswidrig.
Das endgültige Urteil des OLG wird am 23. September erwartet. Sollte die Entscheidung zugunsten der Verleger ausfallen, wird dies aber nicht das Ende der Tagesschau-App bedeuten. Schließlich hat die ARD das Programm seit 2011 mehrmals verändert. Geprüft werden müsste daher, ob das Angebot auch heute noch presseähnlich ist. Das kann sich nochmals hinziehen.
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