Einem Bericht des Fernsehsenders BFM TV zufolge, hält das französische Finanzministerium Apples Verträge mit den lokalen Mobilfunkanbietern über den Vertrieb des iPhones für illegal und zieht den Konzern nun vor Gericht.
Die Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la repression des fraudes (dt.: Abteilung für Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung), DGCCRF, ist in Frankreich für kartellrechtliche Fragen zuständig. Die Wettbewerbshüter kritisierten, dass Apple die Verträge zum eigenen Vorteil „signifikant unausgeglichen“ formuliert habe. Während sich Apple in den Verträgen selbst viele Rechte einräumt, müssten sich die Netzbetreiber geradezu „unterwerfen“, um iPhones verkaufen zu dürfen.
So müssten Netzbetreiber für mindestens drei Jahre eine gewisse Menge an iPhones abnehmen und Geld zur Bewerbung des Smartphones zugeben. Des Weiteren könne Apple die Patente und Marken der Mobilfunkbetreiber uneingeschränkt nutzen, während sich die Netzbetreiber an strikte Vorgaben zur Verwendung der Marke „Apple“ halten müssten. Auch in der Preisgestaltung – sowohl der Geräte als auch der Tarife – seien die Netzbetreiber nicht frei.
Die DGCCRF fordert vor einem Pariser Gericht deshalb eine Zahlung von insgesamt 48,5 Millionen Euro von Apple. Diese setzt sich aus einer 8 Millionen Euro schweren Strafzahlung sowie weiteren 40,5 Millionen Euro zusammen, die an die französischen Netzbetreiber SFR, Orange, Bouygues Telecom und Free Mobile ausgezahlt werden sollen.
14 Gedanken zu „Mobilfunk: Frankreichs Wettbewerbshüter halten Apple-Verträge für unzulässig“
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