Shortnews: Wenn es um Gesetze geht, ist der Wortlaut von entscheidender Bedeutung. Paragraf 23 (1a) der Straßenverkehrsordnung lautet aktuell so:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(Bild: sebra, Shutterstock)
Dass dieser Paragraf schon längst nicht mehr zeitgemäß ist, wurde schon häufiger diskutiert. Jetzt will Verkehrsminister Dobrindt (CSU) auch handeln und im ersten Schritt Tablets mit aufnehmen. Dies berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf das Ministerium. Die Länder hatten unlängst gemeinsam gefordert, den Paragrafen „allgemeiner“ zu formulieren, um alle Ablenkung vom Straßenverkehr zu verbieten.
Der ADAC begrüßt die Entscheidung, mahnt aber: Ohne stärkere Kontrollen bringt auch eine Gesetzesausweitung nichts.
43 Gedanken zu „Handyverbot am Steuer soll auch für Tablets gelten“
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