ANZEIGE: Home » Tellerrand » Gibt es bei Flugverspätungen einen Anspruch auf Entschädigung?

Gibt es bei Flugverspätungen einen Anspruch auf Entschädigung?

Vor allem in der Urlaubszeit sind verspätete Flüge mehr als ärgerlich. Die betroffenen Fluggäste müssen dann oft stundenlang genervt am Flughafen sitzen und mit jeder Sekunde sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihren Anschlussflug oder den Anschluss an ihrem Reiseziel verpassen. Was für Urlaubsreisende ärgerlich ist, kann für Geschäftsreisende im schlimmsten Fall sogar existenziell bedrohend sein. Schließlich erwarten ihre Partner und Kunden Pünktlichkeit. Und dieses Problem wächst laut der Statistik von Eurocontrol sogar noch. Denn auf europäischen Flughäfen sind mittlerweile fast 50 Prozent der Flüge unpünktlich, während es 2009 gerade einmal 17 Prozent waren. Doch die Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie hoch sind die Entschädigungen?

Die Entschädigung für Flugverspätung liegt in aller Regel bei einem Betrag zwischen 200 und 600 Euro, unter Umständen haben die Fluggäste Anspruch auf weiteren Schadenersatz. Sie sollten also auf jeden Fall prüfen, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch dieser ausfällt.

Ab wann gibt es eine Entschädigung?

Eine finanzielle Entschädigung steht den Passagieren ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Den Entschädigungs-Betrag muss die Fluggesellschaft an ihre Passagiere bezahlen, außer es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft aber zumindest für Verpflegung sorgen. Außerdem muss den Passagieren ermöglicht werden, zwei Telefonate zu führen oder ebenso viele E-Mails oder Faxe abzuschicken. Kann die Maschine erst am nächsten Tag starten, stehen den Passagieren ferner eine Unterkunft und der Transfer dorthin zu. Das gilt jedoch nur, wenn die Passagiere von einem europäischen Land aus gestartet sind oder in einem Staat der EU gelandet sind, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa hat. Die Höhe der Entschädigungen im Überblick:

  • 250 Euro gibt es bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro gibt es bei einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern, aber auch, wenn die Maschine von einem Land außerhalb der EU startet oder dort landet und die Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern liegt.
  • 600 Euro werden gezahlt, wenn die Flugstrecke mehr als 3.500 Kilometer beträgt und Start oder Ziel außerhalb der EU liegen. In diesem Fall kann die Entschädigung aber auf die Hälfte gestrichen werden, wenn die Verspätung maximal vier Stunden beträgt.

So gehen die Passagiere vor

Wie hoch die Ansprüche sind, können die Passagiere ganz einfach mit Hilfe diverser Rechner im Netz. Auch die entsprechenden Musterbriefe zur Geltendmachung der Ansprüche lassen sich im Netz finden. Sollte die Fluggesellschaft die Zahlung verweigern, können sich die betroffenen Passagiere an die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personennahverkehr wenden, der in diesem Fall vermittelt. Es ist aber auch möglich, die Entschädigungsforderung an Anbieter wie EUFlight zu verkaufen, die diese anschließend einfordern.

Auch wer seinen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpasst, hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom 31. Mai 2018 (Aktenzeichen C-537/17) entschieden, dass die beiden Flüge als ein Flug angesehen werden müsste, auch wenn das Flugzeug gewechselt wurde.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Nicht zur Zahlung verpflichtet ist die Fluggesellschaft hingegen bei außergewöhnlichen Umständen. Dazu gehören beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse, Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität, Vogelschlag oder ein Streik von Piloten oder Fluglotsen.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Oder willst du mit Gleichgesinnten über die neuesten Produkte diskutieren? Dann besuch unser Forum!

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Toni Ebert
twitter Google app.net mail

Kommentarfunktion ist leider ausgeschaltet.