Das Landgericht Potsdam erzeugt mit einem neuen Urteil gerade mediale Schlagzeilen: Wirbt ein Anbieter mit „unbegrenztem Datenvolumen“ darf er die Surfgeschwindigkeit nicht nach einem bestimmten Verbrauch drosseln. Dem Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale gegen E-Plus vorausgegangen.
In dem Präzedenzfall hatte die Marke „Base“ in seiner Allnet Flat Base all-in 2013 mit unbegrenztem Datenvolumen geworben, die Surfgeschwindigkeit jedoch nach 500 Megabyte drastisch gesenkt. Statt 21,6 Mbit/s konnten die Nutzer nach der Drosselung nur noch mit rund 56 Kbit/s surfen. Bei vielen Mobilfunk-Unternehmen ist das gängige Praxis.
Das Landgericht sieht darin jedoch eine „unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht“ (PDF). Die extreme Drosselung der Geschwindigkeit kommt nach Auffassung der Richter einer „Reduzierung der Leistung auf null“ gleich, da heutzutage eine Mindestgeschwindigkeit beim mobilen Surfen vorausgesetzt wird. Durch die Drosselung kann der Nutzer das Internet quasi nicht mehr nutzen.
Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heißt es:
Die Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens erwecke bei den Verbrauchern den Eindruck, dass der Tarif anders als andere Angebote eben keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte.
Und weiter:
Die extreme Drosselung der Geschwindigkeit komme daher einer „Reduzierung der Leistung auf null gleich.“ Es sei heute selbstverständlich, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen.
Folgen noch unklar
Wer jetzt erwartet, dass alle Mobilfunker, die mit unbegrenztem Datenvolumen werben, die Klausel entfernen oder aber auf eine Drosselung verzichten müssen, der irrt. Denn generell untersagt hat das Landgericht die Drosselung nicht. Möglicherweise ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit im geeigneten Rahmen auch weiterhin zulässig. Dies bedarf aber noch einmal eine Verhandlung vor den Gerichten. Zudem ist das hier vorliegende Urteil noch nicht rechtskräftig.
Bild: Shutterstock / Mobilfunk
38 Gedanken zu „Gericht: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden“
Die Kommentare sind geschlossen.