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Europäische Kommission

28. Oktober 2025

Fabian Schwarzenbach

Europäische Union: Meta und TikTok schützen Kinder nicht ausreichend

Mit den Gesetzen für digitale Märkte (DMA) und digitale Services (DSA) hat die EU mächtige Werkzeuge geschaffen, um die großen Tech-Unternehmen in ihrer Marktmacht zu beschränken und an ihre gesellschaftlichen Pflichten zu erinnern. Während es zwischen Apple und der EU aufgrund des DMA immer wieder kracht, bekommen Meta und TikTok zunehmend Probleme aufgrund des Digital Services Act.

Der aktuelle Vorwurf: Die Plattformen versagen beim Schutz von Minderjährigen. In einer vorläufigen Feststellung vom 24. Oktober 2025 wirft die EU-Kommission nun beiden Unternehmen vor, gegen zentrale Transparenzpflichten des DSA verstoßen zu haben.

Blockieren Meta und TikTok Untersuchungen?

Die Feststellung der EU konkretisiert den Vorwurf, dass Untersuchungen behindert werden: Beiden Unternehmen wird vorgeworfen, Forschenden nicht den vorgeschriebenen Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewährt zu haben. Dieser Zugang ist jedoch entscheidend, damit unabhängige Experten die systemischen Risiken der Plattformen untersuchen können – beispielsweise die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Gefahren für Minderjährige. Laut EU seien die Verfahren dafür „umständlich“ und die bereitgestellten Daten „unvollständig oder unzuverlässig“.

Zusätzliche Vorwürfe gegen Meta

Speziell Meta wirft die Kommission darüber hinaus vor, gegen die Verpflichtung zu verstoßen, „einfache Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte“ bereitzustellen.

Die EU bemängelt, dass das Melden von Inhalten mit Bezug zu sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) auf Facebook und Instagram zu kompliziert sei. Die Mechanismen erfordern laut Kommission „mehrere unnötige Schritte“ und nutzen sogenannte „Dark Patterns“ (irreführende Schnittstellendesigns), die Nutzer vom Melden abhalten können. Auch die Möglichkeiten, Entscheidungen zur Moderation von Inhalten anzufechten, seien bei Meta mangelhaft.

Meta sieht sich zudem – in einem weiteren, ebenfalls DSA-relevanten Verfahren – dem Vorwurf konfrontiert, seine Apps absichtlich so zu gestalten, dass Nutzer im Algorithmus gehalten werden (sog. „Rabbit-Hole-Effekt“), was besonders bei Kindern und Teenagern mit einem hohen Suchtrisiko einhergeht.

Beide Unternehmen bekommen nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Im Falle einer Verurteilung drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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