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App Store von Apple

23. Juli 2025

Roman van Genabith

EU zufrieden: Apple kommt wohl ohne weitere App Store-Strafen davon

Apple muss keine weiteren Strafen der EU aufgrund seiner App Store-Regeln fürchten. Die bisher vorgenommenen Anpassungen reichen der Kommission offenbar aus, damit Apple die Vorgaben des Digital Markets Act gerecht wird. Zuvor hatte Brüssel Apples Praktiken mehrmals deutlich kritisiert und Nachbesserungen gefordert.

Die Europäische Union wird voraussichtlich die im Juni vorgenommenen Änderungen am App Store von Apple akzeptieren. Damit entgeht das Unternehmen täglichen Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das Digital Markets Act (DMA), wie Reuters berichtet.

Apple hat EU-Auflagen weitgehend umgesetzt

Apple hat seine App-Store-Gebührenstruktur überarbeitet und die umstrittenen Anti-Steering-Regeln entfernt, um den Anforderungen der EU-Kommission gerecht zu werden. Entwickler können Nutzer nun auf externe Kaufmöglichkeiten verweisen und auch Drittanbieter-Zahlungssysteme für digitale Inhalte in ihren Apps verwenden.

Auf Anweisung der Kommission hat Apple sein Gebührenmodell für Entwickler im App Store zweigeteilt: Entwickler können nun zwischen zwei Gebührenmodellen wählen. Das günstigere Modell verzichtet auf Funktionen wie Bewertungen und Rezensionen, redaktionelle Platzierungen, Suchvorschläge, automatische App-Updates und automatischen Download auf mehreren Geräten. Das teurere Modell beinhaltet weiterhin sämtliche bisherigen Funktionen des App Store.

  • – Tier 1 (Basisleistungen): 5 % des App-Umsatzes
  • – Tier 2 (vollständige Store-Services): 13 %, bzw. 10 % für Teilnehmer des Small Business Program

Zusätzlich erhebt Apple eine einmalige Anfangsgebühr von 2 % sowie eine Core Technology Commission (CTC) von 5 %, die die umstrittene Core Technology Fee (CTF) ersetzt. Letztere hatte pro App-Installation ab einer Million Downloads im Jahr 0,50 € verlangt und war stark kritisiert worden.

Es wird immer komplizierter im App Store

Derzeit gelten unterschiedliche Gebührenstrukturen für Entwickler, die externe Links nutzen und jene, die dies nicht tun. Ab dem 1. Januar 2026 soll ein einheitliches Modell gelten, bestehend aus:

  • – Services-Gebühr
  • – Initialer Akquisitionsgebühr
  • – CTC

Die maximale Gesamtgebühr für Entwickler wird dann bei 20 % liegen – ohne nutzungsabhängige Abrechnung pro Installation. Entwickler, die sich für eingeschränkte Store-Funktionalität entscheiden, zahlen maximal 12 %. Kleine Unternehmen im Rahmen des Small Business Program liegen zwischen 10 % und 15 %.

Ohne diese Änderungen hätte Apple täglich bis zu fünf Prozent seines weltweiten durchschnittlichen Tagesumsatzes – etwa 50 Millionen Euro – als Strafe riskiert.

Die EU-Kommission plant, die neuen App-Store-Regeln in den kommenden Wochen offiziell anzuerkennen, wobei sich der Zeitplan noch verschieben kann.

Unabhängig davon hat Apple bereits eine Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro für mutmaßliche Verstöße gegen das DMA erhalten – und dagegen Berufung eingelegt. Das Unternehmen wehrt sich weiterhin sowohl gegen die Geldstrafe als auch gegen die vorgeschriebenen Anti-Steering-Vorgaben.

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