Nicht mehr lange, dann endet für Apple in Europa eine wichtige Frist. Im Vorfeld des Stichtags signalisiert Brüssel aber eine entspanntere Gangart gegenüber dem iPhone-Konzern.
Mit dem Ablauf der 60-tägigen Frist im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) am 26. Juni rückt eine entscheidende Phase der EU-Digitalregulierung näher. Doch trotz des bevorstehenden Stichtags plant die Europäische Kommission vorerst keine sofortigen neuen Geldstrafen für die betroffenen Tech-Giganten Apple und Meta. Das bestätigte heute ein EU-Sprecher dem Nachrichtensender Euronews.
Analyse statt Automatismus
Zwar wurden im April erste Bußgelder verhängt – 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta – doch nach Ablauf der Frist sollen nicht automatisch weitere Sanktionen folgen. Stattdessen will die Kommission zunächst das aktuelle Verhalten der Konzerne analysieren und ihnen die Möglichkeit geben, auf mögliche Verstöße zu reagieren. Der Sprecher bezeichnete das Vorgehen als Teil eines „laufenden Dialogs“ mit den Unternehmen.
Wieso verhängt die EU Strafen?
Apple wurde mit Strafzahlungen belegt, weil es Entwicklern im App Store untersagte, Nutzer auf externe Zahlungsmöglichkeiten hinzuweisen – ein Verhalten, das laut Kommission gegen das DMA-Ziel der Marktöffnung verstößt.
Meta wiederum wurde für sein umstrittenes „Zahl oder zustimmen“-Modell sanktioniert. Dabei müssen Nutzer entweder personalisierter Werbung zustimmen oder ein Abo zahlen, um dem Tracking zu entgehen. Meta hat das Modell inzwischen überarbeitet und setzt laut eigenen Angaben auf weniger persönliche Daten. Die EU prüft aktuell, ob die Änderungen ausreichen.
Ein neuer Umgang mit Tech-Regulierung
Im Vergleich zu früheren Wettbewerbsverfahren sind die bisherigen Strafen moderat. Während unter der früheren Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Strafen in Milliardenhöhe verhängt wurden, spiegelt die jetzige Höhe den neuen Fokus der Kommission wider: weniger Bestrafung, mehr Einhaltung der Regeln. Zudem kamen die Verstöße in einem noch jungen Gesetzesrahmen zustande – der DMA ist erst seit 2023 in Kraft.