Die Deutsche Telekom gibt in einem Blogeintrag Auskunft über die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten. Dabei werden interessante Informationen preisgegeben.
Demnach gebe es keine Kooperation zwischen der Telekom und ausländischen Geheimdiensten – dies sei aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland gar nicht möglich. Darüber hinaus wurde die eigene Infrastruktur im Hinblick auf Manipulationen überprüft. Dabei hat man keine Indizien auf unbefugte Eingriffe feststellen können.
Anders sieht es bei inländischen Geheimdiensten aus. Hier gebe es eine Zusammenarbeit. Diese sei allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet das BND-Gesetz, G-10-Gesetz und Telekommunikationsgesetz. Darin sind die Befugnisse der Geheimdienste und Verpflichtungen der Telekom geregelt.
Die technischen Bedingungen hat der Bund in der sogenannten Telekommunikations-Überwachungsverordnung festgelegt. So muss dem BND beispielsweise an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden. Telekommunikationsunternehmen haben in ihren Räumen den Zutritt von BND-Mitarbeitern zu ermöglichen und die Aufstellung von technischer Ausrüstung des BND zu dulden.
Über Überwachungsmaßnahmen darf die Telekom allerdings nicht öffentlich Auskunft geben – gesetzlich vorgeschrieben. Dafür könne man darüber berichten, wie die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden – darunter auch der BND – funktioniert. Zu diesem Zweck gebe es in Deutschland vier Regionalstellen, die sich mit staatlichen Sonderauflagen befassen. Hier bearbeite man auch Urheberrechtsverletzungen, die Herausgabe von IP-Adressen sei dabei ein Bestandteil.
Trotz aller Vorschriften stehe dennoch der Schutz von Kundendaten sowie die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses im Vordergrund, so auch in den besagten Regionalstellen. Auskünfte werden nur bei entsprechender gesetzlicher Grundlage erteilt.
Letztlich gebe es also keinen Anlass für Spekulationen bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Telekom und Geheimdiensten. Forderungen zu mehr Transparenz solle man an den Gesetzgeber, nicht aber an die Telekom, richten.
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