16. September 2016

Robert Tusch

Dash-Button: Verbraucherzentrale verklagt Amazon

Shortnews: Seit Ende August können Amazon Prime Kunden in Deutschland den Dash Button erwerden. Dabei handelt es sich um einen kleinen Knopf, der das Bestellen von Waren vereinfachen soll. Der Dash Button lässt sich etwa dort einsetzen, wo Güter schnell knapp werden, zum Beispiel bei Windeln, beim Waschmittel oder Klopapier. Drückt der Nutzer nun diesen Button, wird automatisch die Ware auf Amazon bestellt und geliefert.

img_2951

Die Verbraucherzentrale NRW hat diesen Vorgang allerdings hart kritisiert. Ihrer Ansicht nach sind alle Kaufverträge, die durch den Dash Button abgeschlossen werden, rechtswidrig. So fehlt etwa die aktuelle Preisangabe des gekauften Produktes. Dies ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Auch stört die Verbraucherschützer, dass sich Amazon das Recht einbehält, den Preis jederzeit zu ändern:

Das Fehlen dieser Informationen bei Auslösung der Bestellung wirft auch unter Berücksichtigung der sogenannten „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ Probleme auf. Darin erlaubt sich Amazon, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern. Preisänderungen werden Kunden laut App aber nur bei Steigerungen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt

Das ist aber nicht genug. Amazon behält sich auch vor, gar ein anderes Produkt zu senden, als das sonst übliche, wenn jenes nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar ist. Das kann etwa ein vergleichbares Produkt derselben Marke, jedoch mit abweichender Füllmenge sein. Die Verbraucherzentrale NRW hält auch diese Klauseln für unzulässig.

Da Amazon auf diese Vorwürfe bislang nicht reagiert hat, ziehen die Verbraucherschützer nun vor Gericht. Das Ergebnis ist aber noch offen.

38 Gedanken zu „Dash-Button: Verbraucherzentrale verklagt Amazon“

  1. Als ob es nichts wichtigeres gäbe, als wenn Erwachsene Menschen sich freiwillig einen Knopf bestellen, der das Nachbestellen von täglichen Dingen vereinfacht. Ich habe mir so einen Knopf geholt (weil ich jeden technischen Mist kaufe ;-) ) und mir ist auch ohne Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Knopf keinen Preis anzeigt. Danke, liebe Verbraucherzentrale, dass ihr ungefragt „unsere Rechte“ durchsetzt.
    • Du kannst ja die Verbraucherzentrale verklagen ? Es ist schon gut, dass es die gibt! Ohne die Menschen, die sich für unsere Rechte einsetzen, würden wir noch eine sieben Tage Woche haben und so lange arbeiten bis wir tot umfallen…
      • Dann sei froh das du keine 7 Tage die Woche Arbeiten musst es gibt noch so einige Berufe wo man mehr als genug Arbeiten geht und das über 40h die Woche. Nur so nebenbei
    • Entweder sind wir noch keine, nun sagen wir mal 21, um geistig etwas auf der Höhe zu sein oder man ist zu lange mit nem Klammersack gepudert worden. Deine Aussage ist ja erschreckend.
      • Falls Du mit Deiner Aussage mich meinen solltest. Ich bin jenseits der 30, habe eine Familie, ein eigenes Haus und mein Job ist auch okay. Dementsprechend kann ich selbst entscheiden, was ich wie kaufe. Und wenn ich mich entscheide, per Knopfdruck einen Kaufvertrag einzugehen, dann ist das mein Problem und nicht das vom Verbraucherschutz. Ich finde es toll, dass es den Verbraucherschutz gibt, aber es gibt sehr viel wichtigere Themen. Ich zahle zB jeden Monat für ein Fernsehprogramm welches ich nicht nutzen möchte.
    • Da setzten sich Leute ein um jene zu schützen die zu bl**d sind zu erkennen dass sie dreist ausgenutzt werden und ihr beschwert euch noch….ihr müsst echt ein kapputes Leben haben um so naiv zu sein… hey ich hab auch einen button für euch und wenn ihr den klickt schicke ich euch benutzte windeln zu einem schnäppchen preis!! Macht die Augen auf ! …Amazon hat die Gelddruckmaschine erfunden und ihr ölt die Zahnräder…
      • Gerne – jeder für sich entscheiden. Nur wer schreit als erstes, wenn der selbstentscheidende Kunde über den Tisch gezogen wird mit falscher (Ersatz)-Lieferung, oder die sonst üblich bestellte Zahncreme um das doppelte kostet?? Sicher nicht Amazon? ;) Gut das es die Verbraucherzentrale gibt um uns Kunden vor solchen Auswüchsen zu schützen.
      • Und die jetzt folgende ‚Ausrede‘ – dann schick es halt wieder zurück – ist wiederum unüberlegt. Das grenzt an Egoismus, denn wenn jeder so denkt, dann Gute Nacht schnöde Welt.
  2. es ist doch schon einfsch genug mit wenigen klicken am pc oder am handy all diese sachen zu kaufen. wie faul wollen die menschen denn noch sein?
  3. Dann doch lieber Hey Siri Was kann ich für dich tun … Die Windeln sind fast alle Die weißen Größe 6 wie immer ? Ja Soll ich Windel weiß Größe 6 für 39,95 per Prime bestellen Ja bitte Lieferung Erfolgt Voraussicht 17.9.2016 Das wäre mal was ??
  4. Wie soll an diesem Knopf ein Preis angezeigt werden bittesehr? Die Sogenannten Verbraucherschützer sollten bedenken, dass wir mündige Bürger sind. Diese Wichtigtuerei geht mir tierisch auf die Nerven. Alles und jeder wird verklagt. Das Ende ist eine nicht enden wollende Überregulierung. Es ist absurd!
    • Ja richtig, EBEN, weil an diesem Knopf kein Preis angezeigt werden kann. Und unser Gesetz sagt, Kaufpreis + Versandkosten müssen vor Kaufbestätigung voll und ganz ersichtlich sein. Wenn man über diesen Knopf einen Kauf ‚anstößt‘ und über ne App den Kaufpreis + Versandkosten bestätigt, wäre mit dieser Bestätigung der Kauf Rechtens, nach deutschem Recht.
    • Liebe Verbraucherzentrale, bitte nehmt Tobias und Jürgen explizit aus Eurer Klage aus und hört auf, Euch für diese beiden den Kopf zu zerbrechen! Die beiden sind „mündige Bürger“. Wenn die Entscheidunen zu ihren eigenen Ungunsten treffen, dann ganz bewusst! Das wirkt zwar auch nicht sonderlich schlau, ist aber deren gutes Recht! @ Donald: Siehe da – auch in Deutschland hast Du offensichtlich (mündiges) Wählerpitential. @ Verbraucherzentrale (in eigener Sache) : Danke für den Versuch der Verteidigung der Dummen, Schwachen und Unaufmerksamen! Ich finde das gar nicht falsch … viel Erfolg!
  5. Abgesehen von diesem völlig sinnfreien Nutzen eines solchen Buttons….meine Waschmaschine steht im Keller….bringt dann voll was. Vielleicht kann man sich all diese bunten Buttons auch vor die Stirn kleben. Ich kann mir dann, zurück aus dem Keller, vor die Stirn hauen und schon wird Waschmittel geordert Ich mag Amazon sehr, aber das ist ein solch unnötiger Pups…..
  6. Also wenn ich das richtig sehe: Durch das drücken des Knopfes kommt es zu einer Angebotsabgabe seitens Amazon (E-Mail mit dem Produkt und Preis). Bei nicht reagieren kommt es zu einer Annahme des Angebots. Somit entsteht doch ein rechtmäßiger Kaufvertrag – oder nicht?
  7. Sind wir noch freie Bürger eines freien Landes? Oder sind wir alle entmündigt? Ein erwachsener Mensch sollte wissen was er tut und wenn er den Butten drückt wird der jenige auch einen Grund haben ihn zu drücken ob es den Verbraucherschützern passt oder nicht .
  8. Ja wäre schon schön wenn das so klappen würde wie Mann sich so einen Sprach Assistenten vorstellt ? Ich finde seit iOS 10 hat sich nicht viel bei der guten Dame Siri geändert Sie schiebt das jetzt nur immer auf andere Tut mir leid whatsapp hat diese Funktion noch nicht eingerichtet ..,, ?
  9. @ Tobias, falls es Dir hier immer noch nicht aufgegangen ist -Lesen hilft!-, dann geht es hier nicht um die Frage, ob Du, ich, oder jemand anderes die Möglichkeit, etwas per Knopf zu kaufen, haben soll oder nicht. Es geht um die Frage, ob/wie wir bei so einem Kaufvorgang informiert werden müssen, oder eben nicht. Natürlich bleibt es Dir alleine überlassen, ob Du was zu welchen Konditionen kaufst. Noch einmal: darum ging/geht es hier aber nicht. Es geht um unseren Informationsanspruch VOR Vertragsabschluß – wie immer der auch aussehen möge. Ein Direktbestellknopf o. a., welcher ohne jede Angabe, sei es Preis, sei es AGB, sei es wie auch immer, zum Abschließen von -den Verbraucher bindenden!- Kaufverträgen führt, mag ja in Deinem Sinne sein – und es ist selbstverständlich Deine alleinige Sache, Dein Geld so auszugeben, und/oder auch so herauszuwerfen, wie Du es immer möchtest. Ebenso ist derlei aber auch Sache eines jeden Anderen, sich vor Vertragsabschluß hinreichend informieren zu lassen (bzw. … lassen zu können); dieses Informationsrecht, welches verkäuferseitig einer entsprechenden Pflicht entspricht, ist gesetzlich geregelt. Hiergegen vermutet die Verbraucherzentrale -meines Erachtens nach unter Zugrundelegung des hier Veröffentlichten- völlig zu Recht einen Verstoß von Amazon, und geht entsprechend rechtlich hiergegen vor. (Auch) in meinem (Informations-, usw.-) Interesse, und wohl auch in dem Deinigen. Auch, wenn Du gänzlich uninformiert ins blaue hinein kaufen möchtest – auch das ist selbverständlich Dein Recht – aber auch gegebenenfalls Dein Problem. Verbraucher wie meine Person z. B. (und das dürfte meines Erachtens die Mehrzahl sein) möchten sich nun einmal vorab informiert zum Kauf oder Nichtkauf entscheiden (können) – und werden sich das Vorab-Informationsrecht nicht àla „Sofortkaufbutton“ o. a. abschneiden lassen. Nichts für ungut, wenn ich nun hoffe, daß Du das wenigstens nun kapiert hast.
  10. Geltende Gesetze sind zu beachten. Besonders von dieser unsäglichen Ausbeuter Firma. Der VS klagt zu Recht. Ist seine Aufgabe. Einige der hier selbstherrlichen, unqualifizierten Kommentierer die das so toll finden erkennen ja nicht einmal die genau benannten, unlauteren Verstöße. Bei soviel Unwissenheit u. Leichtgläubigkeit kann man nur verwundert den Kopf schütteln.

Die Kommentare sind geschlossen.