Apple hat im Steuerstreit mit der EU eine endgültige Niederlage erlitten. Das oberste europäische Gericht, der EuGH, hat ein vorinstanzliches Urteil des EU-Gerichts aufgehoben, somit muss Apple nun zahlen. Das Geld liegt schon seit Jahren auf einem Treuhandkonto.
Der Steuerstreit zwischen Apple und der EU, der sich so lange hingezogen hatte, hat endlich ein Ende: Apple muss zahlen. 13 Milliarden Euro nicht gezahlter Steuern sind es, die der iPhone-Konzern nun final doch bezahlen muss, die Summe war in Form von Rückstellungen ohnehin schon seit Jahren aus der Bilanz gestrichen und auf einem Treuhandkonto geparkt.
2020 hatte das oberste EU-Gericht noch gegen Brüssel entschieden, von dort war der Beschluss zur Verhängung der Nachzahlung 2016 ergangen.
Unerlaubte Beihilfen
Worum aber geht es?
Die Republik Irland hatte Apple für seine dort ansässige Europa-Zentrale großzügig, aber mit unzulässigen Mitteln ein höchst angenehmes Aufenthaltsklima auf der grünen Insel geschaffen, will sagen, mit immens niedrigen Steuersätzen gelockt, die ein beliebtes Mittel vieler Staaten sind, Unternehmen zu Ansiedlungen ihrer Firmensitze für Geschäfte außerhalb der USA zu bewegen.
Die damit verbundene Hoffnung: Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung in der Region einer Ansiedlung und allgemein einen Beitrag zum Aufschwung der eigenen Volkswirtschaft. Von 1991 bis 2014 nutzte Apple diese beliebte Praxis aus, steuerliche Schlupflöcher zum eigenen Vorteil heranzuziehen.
Drehscheibe dieser Steuerschieberei waren die beiden Apple-Tochterfirmen Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). Der EuGH sah es als erwiesen an, dass die Republik Irland hier eine unzulässige staatliche Beihilfe geleistet hat. Die irische Regierung hatte sich zunächst lange ebenfalls gegen die Kommission gestellt, musste sie doch um die Sympathien großer Konzerne fürchten, die ihre Liegenschaften im Land eventuell abziehen könnten.
Inzwischen sind viele der Steuerschlupflöcher von einst geschlossen oder zumindest doch deutlich verkleinert worden, auch wenn ein wirklich einheitliches internationales oder auch nur europäisches Steuerrecht noch weit entfernt ist.
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