31. März 2016

Michael Kammler

Bundesnetzagentur: Schlichtungsverfahren für Verbraucher nun gebührenfrei

Wer in Zukunft Probleme beim Anbieterwechsel oder mit der Rufnummermitnahme hat, der kann sich gebührenfrei direkt an die Bundesnetzagentur wenden und dort ein Schlichtungsverfahren anstreben. Das gab die Behörde heute offizell bekannt.

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Ab morgen den 1. April 2016 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft und das bedeutet im Klartext, dass die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur alsbald Verfahren gebührenfrei durchführen. Bisher wurden mindestens 35 Euro fällig. Bemessen wurden die Kosten anhand der Höhe des Streitwerts. Die Verfahren der Schlichtungsstellen sind im Vergleich zu den recht langwierigen Gerichtsverfahren eine gute Option um recht schnell ein Ergebnis zu erzielen.

Vorrangig geht es bei den Verfahren aus dem Telekommunikationsbreich darum den vertraglich vereinbarten Leistungen Einhalt zu gebieten. Weitere Anwendungsfelder sind die Telefonsperre, Anbieterwechsel, Fragen bezüglich der Bereitstellungsdauer eines Anschlusses oder auch Probleme bei der Rufnummermitnahme. In der Regel ist die Erfolgsquote der Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur recht hoch. Regelmäßig wird eine Einigung zwischen Verbraucher und Unternehmen erzielt, mit der beide Parteien leben können. Antragsberechtigt ist jeder Kunde (Verbraucher), der eine Verletzung seiner Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen geltend macht.

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