Shortnews: Wer ein iOS-Gerät nutzt, kann Apps von Drittanbietern lediglich über den App Store beziehen. Diese Exklusivität sieht ein US-Gericht jetzt als nicht zulässig und macht den Weg frei für eventuelle Klagen gegen Apple.
Der Richter William A. Fletcher hat in dem Text deutlich gemacht, dass Apple dazu in der Pflicht ist. Zwar argumentiert Apple, dass die Nutzer doch Apps von Drittentwicklern beziehen und damit jedwede Freiheit haben, doch der Zahlungs- und Vermittlungsprozess findet über Cupertino statt.
Vorausgegangen waren gerichtliche Verhandlungen, die bis ins Jahr 2012 zurück gehen. Der Vorwurf: Apple unterbinde mit der Exklusivität jeglichen Wettbewerb, den es etwa unter Android gibt. Dort kann jeder Hersteller beispielsweise einen eigenen Store anbieten. Der iPhone-Hersteller hat sich in dem Streit damit verteidigt, dass ihm die Qualität und Sicherheit der Apps sehr wichtig sei und aus diesem Grunde jedes Programm selbst überprüfen möchte.
Mit dem Text des Richters ist noch keine Entscheidung getroffen – lediglich die Grundlage für baldige Klagen, die garantiert kommen werden.
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