Sie wird stets gescholten, wenn Protektionisten und Eurosklerotiker die Stimme erheben, wenn sie den eigenen Geldbeutel schont, liegen die Dinge freilich anders. Weil es gegen EU-Recht verstößt, steht O2 nun vor Gericht.
Wenn es heißt Apple oder Google vs. EU sind bisweilen schon ein mal seltsame Forderungen zu hören: „Weg mit der EU“ heißt es da etwa oder „Bullshit aus Brüssel“, wenn Telefonieren und Surfen im eigenen Urlaub weniger kostet, beklagen sich freilich kaum Telefonkunden.
Wenn denn Alle fair spielen würden: Das EU-Roaming ist auf dem Weg, doch mancherorts möchte man das anscheinend dezent überhören. Auch bei O2 wird das neue Roaming nach EU-Verordnung umgesetzt, gewiss, wenn zuvor der Nutzer das per SMS veranlasst. Sonst belässt Telefonica im Zweifelsfall den Tarif unverändert, was auch bedeuten kann, dass Kunden weiter draufzahlen. O2 hatte das zuvor sogar als Entgegenkommen deklariert, habe man schließlich auch Tarife mit speziellen Roaming-Komponenten im Angebot, die außerhalb der EU echte Preisvorteile gegenüber dem Standard-Tarifportfolio böten. Sei es wie es sei, der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht im gegenwärtigen Geschäftsgebaren lediglich eine vorsätzliche Irreführung der Mobilfunkkunden. EU-Roaming muss automatisch Bestandteil aller Tarife werden, ob da ein zuvor gebuchtes Roamingpaket ist oder nicht, so die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer. Nachdem eine Abmahnung erwartungsgemäß erfolglos geblieben war, folgt nun eine gerichtliche Klärung wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Von vergleichbaren Beobachtungen nicht gewährten EU-Roamings berichteten überdies auch Kunden von 1&1.
7 Gedanken zu „Irreführung: O2 trickst beim EU-Roaming und wird verklagt“
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